Die bildliche und schriftliche Patientendokumentation.
Es werden jährlich von mindestens 4 % der abrechnenden Ärzte zu 12 Fällen Dokumentationen angefordert. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
Die Stichprobenprüfung erfolgt auf der Grundlage der Dokumentationen, die sich insbesondere auf folgende Aspekte bezieht:
- schriftliche Dokumentation (inklusive Indikationsstellung und Befund, ggf. Beratung und Aufklärung des Patienten),
- bildliche Dokumentation (Untersuchungsvolumen, Messparameter, kritische Bildelemente).
Für die Dokumentation jedes Patienten wird eine Einzelbewertung durchgeführt. Auf der Grundlage der Einzelbewertungen wird eine Gesamtbewertung aller eingereichten Dokumentationen anhand der Beurteilungskategorien gebildet.
Beurteilungskategorien
- keine Beanstandungen
- geringe Beanstandungen
- erhebliche Beanstandungen
- schwerwiegende Beanstandungen
Die Prüfungen erfolgen durch das Kompetenzcenter-Kernspintomographie der Arbeitsgemeinschaft der Nord KVen (KV Hamburg – KV Schleswig-Holstein – KV Mecklenburg Vorpommern).
Das Kompetenzcenter ist der KV Schleswig-Holstein angegliedert.