Genehmigung
HZV (Hausarztzentrierte Versorgung der Knappschaft)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Ärzte die ausschließlich an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen:
- Alle Ärzte, die nach § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
- EBM Kapitel / GOP
81110, 81112, 81113
- Fachliche Anforderung
Jährliche Teilnahme an Fortbildungen zur Arzneimitteltherapie, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen, oder den Landesärztekammern anerkannt sind. Die Inhalte umfassen insbesondere die Themen Polypharmazie und indikationsspezifische bzw. arzneimittelspezifische Besonderheiten neuer Therapien. Die Fortbildungen können auch in Form eines Qualitätszirkels erfolgen.
- zusätzliche Informationen
Informationen und Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung finden Sie über den unten aufgeführten Link "Rechtliche Grundlagen"