
Rheuma
Hinweis: Die AOK Rheinland/Hamburg, die KNAPPSCHAFT sowie der BKK Landesverband Nordwest, zugleich für die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) haben die Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten i. d. F. des 2. Nachtrages vom 14.03.2013 zum 30.06.2025 gekündigt. Da hiermit alle kassenseitigen Vertragspartner vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, endet der Vertrag und mithin die Abrechnungsmöglichkeit für bestehende Genehmigungsinhaber zum 30.06.2025.
Eine Abrechnung von Leistungen ist danach nicht mehr möglich. Die Abteilung Genehmigung hat die betreffenden Vertragsärzte bereits entsprechend informiert