
Formulare & Infomaterial
Dialyse
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Natascha Burgardt 040 / 22 802 - 406 natascha.burgardt@kvhh.de Selina Irrtenkauf 040 / 22 802 - 631 selina.irrtenkauf@kvhh.de Janina Krohn 040 /c22 802 - 416 janina.krohn@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Alle Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung "Nephrologie"
- Alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- EBM KApitel / GOP
13600, 13601, 13602, 13610, 13611, 13612
04560, 04561, 04562, 04564, 04565, 04566 (Kinder)
- Fachliche Anforderungen
- Vorlage der Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Innere Medizin sowie der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
- Vorlage der Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin sowie von Zeugnissen und Bescheinigungen über:
- die selbständige Durchführung von mindestens 1.000 Dialysen unter Anleitung, davon mindestens 250 Hämodialysen und mindestens 250 Peritonealdialysen,
- mindestens 24-monatige ständige Tätigkeit in der pädiatrischen Nephrologie sowie mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der Dialyse unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung befugten Arzt für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin,· erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß § 9 Abs. 1 nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen
(Näheres zu den Zeugnissen und Kolloquien ergibt sich aus der Vereinbarung (§§ 8 und 9))
- zusätzliche Anforderungen
Die baulichen, apparativ-technischen, hygienischen und personellen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
- ACHTUNG!!!
Mit der Erfüllung der o. g. Voraussetzungen besteht noch nicht die Möglichkeit, Dialysebehandlung durchzuführen. Hierzu bedarf es zunächst der Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages, für den die Voraussetzungen des Anhang 9.1 zum BMV-Ä zu prüfen sind.