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01.09.2023

Grippeimpfung für Kinder und Jugendliche - Saison 2023/2024

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen. Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für diese Personengruppe nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.

Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):

  • chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
  • chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
  • HIV-Infektion

Die gesetzlichen Kassen können freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.

Folgende Kassen haben sich jetzt entschieden, für die Saison 2023/2024 die Kosten für die Influenzaimpfung auch für gesunde Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (ohne Vorerkrankungen) zu übernehmen:

  • DAK
  • Techniker
  • AOK Rheinland Hamburg
  • Barmer
  • Knappschaft

Der Impfstoff wird auch für diese Impfungen per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung wird die 89112 s angegeben.