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19.12.2019

Vergütungsvolumina – Veränderungen im Quartal 1/2020

In beiden Versorgungsbereichen ist im Quartal 1/2020 keine Steigerung des für die Arztgruppen- und Leistungskontingente zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumens im Vergleich zur berechnungsrelevanten Honorarauszahlung des Vorjahresquartals zu verzeichnen. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass für beide Versorgungsbereiche die Rückstellungen, die für den „Hamburger Aufschlag“ auf den Punktwert für die Jahre 2014 bis 2017 gebildet wurden, nun abgeschmolzen sind. Zum anderen sind die Honorarverhandlungen für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen, weshalb bei der Kalkulation der Punktwert unverändert belassen wurde. Folglich ist das zu verteilende Vergütungsvolumen im fachärztlichen Versorgungsbereich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,7 % gesunken. Dies resultiert zudem aus gebildeten Rückstellungen gem. § 9 Abs. 2 VM. Im hausärztlichen Versorgungsbereich ist das zu verteilende Vergütungsvolumen im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3 % gesunken.