Änderungen der Notdienstleistungen
Der Bewertungsausschuss hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2014 Änderungen zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten. Die neuen Regelungen sind seit dem 1. Januar 2015 zu berücksichtigen.