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14.07.2022

Update zur Versorgungslage mit tamoxifenhaltigen Arzneimittel

Nach derzeitigem Kenntnisstand des BfArM sind die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandlungen zur Zeit mit ausreichend tamoxifenhaltigen Produkten bevorratet, um die Versorgung der Bevölkerung angemessen gewährleisten zu können. Durch eine ungleichmäßige Verteilung der Bestände in der Fläche kann es im Einzelfall und in Abhängigkeit von der vertraglich geregelten Belieferung der Apotheken dazu kommen, dass Apotheken keine Möglichkeit haben, Tamoxifen zu beziehen. 

In diesen Fällen wird dringend empfohlen, andere vollversorgende Großhandlungen für die Belieferung heranzuziehen. Weiterhin werden aufgrund der nach wie vor geltenden Anordnung an den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel die tamoxifenhaltigen Produkte separiert gelagert und in den Warenwirtschaftssystemen als Importware mit spezifischem Vertriebsweg gekennzeichnet. Eine Bestellung der fraglichen Produkte ist daher in vielen Fällen ausschließlich telefonisch möglich. Auch durch diese Maßnahme kann in öffentlichen Apotheken und bei den Patientinnen und Patienten der Eindruck einer Unterversorgung entstehen. Wir bitten Sie diese Hinweise bei der Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Die aufgeführten Informationen werden ebenfalls auf der Internetseite des BfArM unter www.bfarm.de/tamoxifen publiziert.