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01.12.2021

Informationen zur Grippesaison 2022/2023

Heute starten wir unsere Abfrage zur Menge an benötigten Grippeimpfstoffdosen für die nächste Saison. Wir bitten dann um Rückmeldung der voraussichtlich benötigten Grippeimpfstoffdosen (verwenden Sie hierfür bitte untenstehende Formular) bis spätestens Weihnachten, da wir Anfang Januar die Zahlen an die KBV melden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Bedarfsabfrage handelt!

Ihre Bestellung der Grippeimpfstoffe muss – wie üblich - über die Apotheke ihrer Wahl erfolgen. Bitte bestellen Sie rechtzeitig (möglichst bis Ende Januar) ihre Impfstoffe für die nächste Saison. Nur wer bestellt, kann sicher mit der Belieferung rechnen.

Bei Ihrer Bestellung der Grippeimpfstoffe für die nächste Saison beachten Sie bitte, dass für Personen ab 60 Jahren - gemäß den Vorgaben der Schutzimpfungsrichtlinie - nur der hochdosierte inaktivierten quadrivalente Influenza‐Impfstoff (Efluelda®) zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden darf. Die Rechtsverordnung des BMG für diese Saison, die es gestattete, dass bis einschließlich März 2022 auch die herkömmlichen Normdosis-Impfstoffe für diese Personengruppe verwendet werden durften, wird nach jetzigem Sachstand nicht verlängert!

Ausführliche Informationen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Grippeimpfstoffe erhalten Sie in nächster Zeit.

Zur Erinnerung:  Wer hat einen Anspruch auf eine Grippeimpfung zulasten der GKV?

Alle Personen ab 60 Jahren (Standardimpfung) und alle Personen unter 60 Jahren unter den unten genannten Voraussetzungen (Indikationsimpfung):

  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B Asthma, Diabetes, schubförmige MS, Immundefekte u.a
  • Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Alten – und Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Berufliche Indikationen (z.B. medizin. Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichen Publikumsverkehr)
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.

Quelle: www.g-ba.de – Richtlinien – Schutzimpfungsrichtlinie (Anlage 1)

Alle anderen Personen müssen sich an ihre Kassen wenden, um ggf. eine Kostenerstattung zu erwirken.