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28.02.2024

Entlassrezepte – Primärkassen verzichten auf Retaxationen bei Apotheken

Die Primärkassen in Hamburg erklären Friedenspflicht (bis zum 31.März 2024) im Umgang mit Formfehlern bei Entlassrezepte (siehe News vom 02.02.2024).

Entlassrezepte von Patienten, die bei einer Primärkassen (z.B. AOK, BKK, IKK) versichert sind, sollten daher in den Apotheken wieder ganz normal eingelöst und abgerechnet werden. 

Sollte es zu keiner zeitnahen generellen Einigung zum Entlassmanagement kommen, werden sich die Vertragspartner über eine Verlängerung dieser Regelung abstimmen. 

Die Friedenspflicht gilt auch für Formfehler bei E-Rezepten, etwa bei Problemen bei der Angabe der Berufsbezeichnung.