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28.03.2024 Praxisausweis

SMC-B-Karte

Für die Anbindung an die TI benötigen Sie einen Praxisausweis, auch SMC-B-Karte (Security Module Card) genannt. Nur mit dieser „TI-Zutrittskarte“ – ähnlich wie eine SIM-Karte im Smartphone - kann sich Ihre Praxis als berechtigter Teilnehmer authentifizieren und der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Die SMC-B benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Auch für verschiedene TI-Anwendungen, etwa das Versichertenstammdatenmanagement oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen Sie den Praxisausweis.

Die SMC-B wird für eine Betriebsstättennummer (BSNR) ausgestellt und dauerhaft in das Kartenlesegerät gesteckt, wo sie vom Konnektor für die Authentifizierung des Zugangs zur TI angesprochen wird. 

Viele Praxen bestellen derzeit einen neuen Praxisausweis. Das ist notwendig, weil diese nur fünf Jahre gültig ist. Bitte achten Sie deshalb auf die Gültigkeit Ihrer SMC-B-Karte und bestellen bei Bedarf rechtzeitig eine neue.