
Pflegeheimversorgung
(Kooperations- und Koordinationsleistungen)
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzten für Allgemeinmedizin
- Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin
- Praktischen Ärzten
- Ärzten ohne Gebietsbezeichnung
Fachärzten für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben:
- Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzten für Augenheilkunde
- Fachärzten für Chirurgie
- Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachärzten für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem -- Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
- Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Fachärzten für Neurologie
- Fachärzten für Nervenheilkunde
- Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzten für Orthopädie
- Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzten für Urologie
- Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Vertragsärzte mit Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
- Anästhesisten mit Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
- Palliativmediziner mit Weiterbildung nach einer abgeschlossenen Facharztausbildung, Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
- EBM Kapitel / GOP
37100, 37102, 37105, 37113, 37120
- Zusätzliche Anforderung
Die Abrechnungsvoraussetzung ist der Nachweis eines Kooperationsvertrages zwischen dem Vertragsarzt und der Pflegeeinrichtung nach § 119b SGB V. Der Kooperationsvertrag muss den Anforderungen der Anlage 27 BMV-Ä entsprechen und der KV Hamburg nachgewiesen werden.
- Informationen zum Kapitel 37
Mit den neuen Gebührenordnungspositionen 37100, 37102 37105, 37113 37120 soll der zusätzliche Aufwand von Haus- und Fachärzten für eine regelmäßige Abstimmung und Koordination der Versorgung von Pflegeheimbewohnern vergütet werden
- Teilnahmevoraussetzungen
- Muster-Kooperationsvertrag KVHH
Es handelt sich bei diesem Vertrag um ein Muster-Kooperationsvertrag, der individuell angepasst werden muss und keine rechtliche Beratung ersetzt. Die KVH übernimmt durch die Bereitstellung keine Haftung.