Pflegeheimversorgung
(Kooperations- und Koordinationsleistungen)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V erklärt haben:
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem -- Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
- Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzte für Orthopädie
- Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Urologie
- Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Vertragsärzte mit Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
- Anästhesisten mit Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie
- Palliativmediziner mit Weiterbildung nach einer abgeschlossenen Facharztausbildung, Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
- EBM Kapitel / GOP
37100, 37102, 37105, 37113, 37120
- Zusätzliche Anforderung
Die Abrechnungsvoraussetzung ist der Nachweis eines Kooperationsvertrages zwischen dem Vertragsarzt und der Pflegeeinrichtung nach § 119b SGB V. Der Kooperationsvertrag muss den Anforderungen der Anlage 27 BMV-Ä entsprechen und der KV Hamburg nachgewiesen werden.
- Informationen zum Kapitel 37
Mit den neuen Gebührenordnungspositionen 37100, 37102 37105, 37113 37120 soll der zusätzliche Aufwand von Haus- und Fachärzten für eine regelmäßige Abstimmung und Koordination der Versorgung von Pflegeheimbewohnern vergütet werden
- Teilnahmevoraussetzungen
Muster-Kooperationsvertrag KVHH
Es handelt sich bei diesem Vertrag um ein Muster-Kooperationsvertrag, der individuell angepasst werden muss und keine rechtliche Beratung ersetzt. Die KVH übernimmt durch die Bereitstellung keine Haftung.