Invasive Kardiologie
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Invasiven Kardiologischen Leistungen wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.
Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Invasiven Kardiologischen Leistungen wird mit einer Auflage für die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung erteilt.