Hepatitis C
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
Gebührenformular HCVJetzt ansehen (PDF | 115 KB)HCV Offenlegungserklärung-Zweitmeiner.pdfJetzt ansehen (PDF | 57 KB)FormulareCheckliste Zweitmeinungsverfahren - HCVJetzt ansehen (PDF | 97 KB)FormulareFax-Formular zur Übermittlung von Daten - HCVJetzt ansehen (PDF | 57 KB)FormularePatienteninformation - HCVJetzt ansehen (PDF | 88 KB)FormulareAnlage 2: Teilnahmeerklärung Vertragsärzte - HCVJetzt ansehen (PDF | 55 KB)FormulareAnlage 1: Teilnahmeerklärung Versicherte - HCVJetzt ansehen (PDF | 30 KB)FormulareDokumentationsbogen Kooperation - HCVJetzt ansehen (PDF | 27 KB)FormulareUnterschriftenformular BAGJetzt ansehen (PDF | 6 KB)- Antragsberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind die Vertragsärzte:
- mit der Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie oder
- mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids nach § 135 Absatz 2 SGB V oder
- mit der Zusatzbezeichnung „Infektiologie (LÄK oder DGI)“
oder
- mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung (BÄK)“
Für Ärzte, die erst nach dem 01.01.2012 zugelassen sind, gilt abweichend von Abs. 1 Satz 1 5. und 6. Spiegelstrich, dass der Nachweis der Patientenzahlen auf Basis der zuletzt vorliegenden acht Quartalsabrechnungen erbracht wird.
Für Ärzte, die kürzer als zwei Jahre zugelassen sind, gilt abweichend von Abs. 1 Satz 1 5. und 6. Spiegelstrich, dass der Nachweis der Patientenzahlen zunächst für ein Jahr auf Basis der zuletzt vorliegenden vier Quartalsabrechnungen erbrach wird. Sobald die Quartalsabrechnung für acht Quartale vorliegen, erfolgt eine erneute Prüfung der Patientenzahlen.
- EBM Kapitel / GOP
99055, 099056
- Fachliche Anforderung
- Betreuung von mehr als 25 HCV-Patienten pro Kalenderjahr in den Jahren 2012 und 2013
und
- Nachweis der selbständigen Therapie der chronischen Hepatitis C bei mindestens jeweils 10 unterschiedlichen Patienten pro Kalenderjahr in den Jahren 2011 und 2012
und
- Nachweis über einschlägige Fortbildungen im Bereich Infektiologie / Hepatologie innerhalb der letzten drei Jahre vor Vertragsteilnahme (30 CME-Punkte)
sowie eine
- Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ultraschalldiagnostischen Leistungen für den Anwendungsbereich Abdomen und Retroperitoneum bzw. Nachweis einer entsprechenden Kooperation
- Zweitmeinungsverfahren
Wird im Rahmen der Therapieplanung festgestellt, dass von den Empfehlungen entsprechend dieses Vertrages und der Arzneimittelrichtlinien abgewichen werden muss, erfolgt innerhalb von 14 Tagen die Einleitung eines Zweitmeinungsverfahrens. Der Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens ergibt sich aus Anlage 4 dieses Vertrages.