Labor (Spezial-Labor)
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Name Telefon E-Mail Michael Bauer 040 / 22 802 - 388 michael.bauer@kvhh.de Sabrina Pfeifer 040 / 22 802 - 858 sabrina.pfeifer@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Ringversuche
Laborleistungen sind gemäß der Präambel zum Kapitel 32 Nr. 1 des EBM nur dann berechnungsfähig, wenn ihre Durchführung nach Maßgabe der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer labormedizinischer Untersuchungen erfolgt.
Weiterführende Links finden Sie unter "weitere Informationen".
- Stichprobenprüfung
Was wird überprüft?
Die KV Hamburg überprüft regelmäßig, ob die Anforderungen der Rili BÄK an die interne und externe Qualitätssicherung erfüllt werden.
Umfang der Überprüfung
Es werden jährlich von mindestens 15 % aller Ärzte, die Laborleistungen nach § 1 erbringen und abrechnen, Dokumentationen angefordert.
Überprüfung
Aus der einzureichenden Dokumentation muss folgendes hervorgehen:
- Strukturierter Aufbau des QM-Handbuchs,
- Nachweise wann und wie die verwendeten Geräte selbst und/oder herstellerseitig gewartet werden (z.B. Gerätelogbuch),
- Nachweise über die Einarbeitung der Mitarbeiter in die Benutzung der jeweiligen Geräte und Untersuchungsverfahren, zur regelmäßigen Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern im direkten Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1,
- Aktuelles Organigramm der personellen Struktur und der Befugnisse in der Einrichtung im Zusammenhang mit Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 mit Angabe des/der für die jeweiligen Untersuchungsverfahren verantwortlichen Arztes/Ärzte,
- Nachweise,
a) dass je quantitativem Untersuchungsverfahren arbeitstäglich mindestens Kontrollprobeneinzelmessungen in unterschiedlicher Konzentration durchgeführt wurden einschließlich Bewertung
und
b) dass eine monatliche Bewertung des quadratischen Mittelwertes der Messabweichungen (QMMA) dieser Untersuchungsverfahren durchgeführt wurde, - Dokumentation des einrichtungsinternen Fehlermanagements über die Korrekturmaßnahmen nach nicht bestandenen Ringversuchen und über die Ursachenklärung und Beseitigung bei Überschreitung der Fehlergrenzen der Kontrollprobenmessungen und
- Gültige Ringversuchszertifikate zu den erbrachten Leistungen.
Ergebnisse
Stellt die Qualitätssicherungskommission fest, dass die Vorgaben der RiliBÄK nicht vollständig oder nicht angemessen eingehalten wurden, erfolgt eine schriftliche Mitteilung über die festgestellten Mängel und die Aufforderung, diese Mängel zu beseitigen und diejenigen Mängel, bei denen das nicht nachträglich möglich ist, zukünftig zu vermeiden. Die betreffenden Dokumentationen sind vom Arzt innerhalb von sechs Monaten der Kassenärztlichen Vereinigung zuzusenden. Werden die festgestellten Mängel nicht oder nicht vollständig beseitigt, wird der Arzt zu einem Kolloquium (ärztliches Fachgespräch) geladen.
Hat der Arzt an dem Kolloquium nicht teilgenommen oder war die Teilnahme an dem Kolloquium nicht erfolgreich, wird die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der betreffenden Leistungen aufgehoben.
Beziehen sich die festgestellten Mängel auf Ringversuchszertifikate nach Absatz 3 Nr. 7, erfolgt eine schriftliche Mitteilung über die festgestellten Mängel und die Aufforderung, sich unverzüglich zu einem Ringversuch zur Erlangung des fehlenden Zertifikats anzumelden.
Stellt die Qualitätssicherungskommission anhand einer Prüfung gemäß Absatz 3 fest, dass die Vorgaben der RiliBÄK eingehalten wurden, erfolgt eine weitere Prüfung gemäß Absatz 3 nach frühestens 5 Jahren.
Weitere Informationen
„Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen - Rili-BÄK“