Labor (Spezial-Labor EBM Abschnitt 32.3)
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Laboratoriumsmedizin.
- Alle Leistungen aus den Abschnitten 32.3 und 1.7 EBM.
Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie.- Alle Laborleistungen aus den Abschnitten 32.3.7, 32.3.8, 32.3.9, 32.3.10, 32.3.11, 32.3.12 sowie die GOPen 01763, 01769, 01800, 01802, 01803, 01810, 01811, 01816, 01833, 01840, 01915, 01931, 32172 – 32187, 32459 und 32460 EBM.
Fachärzte für Transfusionsmedizin- Alle Laborleistungen aus den Abschnitten 32.3.6, 32.3.7, 32.3.15 sowie die GOPen 01800 – 01809, 01811, 01833, 01931, - 01935, 32504, 32505 (gebietsbezogen), 32510 und 32527 (gebietsbezogen) EBM.
Fachärzte für Humangenetik oder Fachärzte die über die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen.- Alle Laborleistungen aus den Abschnitten 32.3.14 und 32.3.15 EBM.
Fachärzte für Pathologie / Neuropathologie.- Alle Laborleistungen nach den GOPen 01763, 01767, 01769, 32819, 32820, 32825, 32826 und 32859 EBM.
Alle weiteren Fachärzte oder o. g. Ärzte die weitere Leistungen als die o. g. aus dem Kapitel 32.3 beantragen müssen erfolgreich an einem Kolloquium teilnehmen.
- Fachliche Anforderung
Facharzturkunde
Zeugnisse über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragte(n) laboratoriumsmedizinische(n) Untersuchung(en), die
- von dem zur jeweiligen Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein müssen und insbesondere folgende Angaben enthalten sollen:
- a. Überblick über die in der Einrichtung, in der die Weiterbildung stattfand, angewandten labormedizinischen Methoden und untersuchten Parameter,
- b. Aufstellung der vom Antragsteller unter Anleitung erbrachten und selbständig durchgeführten Laboratoriumsuntersuchungen und die dafür jeweils aufgewendete Ausbildungszeit,
- c. Nachweis über selbst durchgeführte Fehleranalyse- und Korrekturmaßnahmen.
Nachweis über selbst durchgeführte Fehleranalyse- und Korrekturmaßnahmen zu den beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen.
Konzept in Form einer kurzen schriftlichen Zusammenstellung zu den beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen mit folgenden Inhalten:
- a. Leistungsverzeichnis der durchgeführten Untersuchungsverfahren und der Untersuchungsmaterialien je Analyt,
- b. Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung der geplanten Einrichtung
- c. Angaben zur geplanten personellen Struktur der Einrichtung.
Alternativ: Gültige Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO 15189 bzw. Aufzeichnungen über das bestehende interne Qualitätsmanagement für die angezeigten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen.
- Kolloquium
Kolloquien haben den Charakter eines Fachgespräches und/oder werden anhand praktischer Demonstrationen durchgeführt.
Zum Teil ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium Voraussetzung, um eine Genehmigung zu erhalten.
Die Zulassung zu einem Kolloquium richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und/oder nach den vorliegenden Zeugnissen.
Qualitätssicherungskommissionen sind hierbei zur Beurteilung medizinischer Sachverhalte unterstützend tätig.
Kolloquien sind gebührenpflichtig.