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08.09.2025

Grippeschutzimpfungen bei Kindern - Grippesaison 2025/2026

Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie) die Kosten für die jährliche Impfung gegen Influenza gemäß der aktuellen Stiko – Empfehlung zu übernehmen.

Die Stiko empfiehlt die jährliche Impfung gegen Influenza für Kinder und Jugendliche nur bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen, die mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung verbunden sind oder wenn sie mit Risikopersonen in einem Haushalt leben.

Eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung sieht das RKI beim Vorliegen folgender Erkrankungen (Beispiele):

  • chronische Erkrankung der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankung
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankung
  • chronische neurologische Erkrankungen, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
  • Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz
  • HIV-Infektion

Die gesetzlichen Kassen können freiwillig (Satzungsleistungen) die Kosten für zusätzliche Impfungen übernehmen.

Folgende Kassen haben sich (bis) jetzt entschieden, für die Saison 2025/2026 auch die Kosten für die Influenzaimpfung für die Kinder und Jugendlichen ohne Vorerkrankungen (ab 6 Monaten bis zum 18. Geburtstag) im Sachleistungsprinzip zu übernehmen (Stand Redaktionsschluss am 08.09.2025):

  • TECHNIKER Krankenkasse
  • BARMER
  • DAK
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • Knappschaft
  • IKK classic
  • AOK Rheinland/Hamburg

Die Impfstoffe werden für diese Impfungen ebenfalls per Impfanforderung über die RPD bezogen und zur Abrechnung über die KVH wird die 89111 s angegeben.