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31.08.2020

Rechnungen zur TI-Störung bei der gematik einreichen

Praxen, die eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI-Störung (27. Mai bis 15. Juni 2020) bekommen haben, bekommen diese laut Mitteilung der KBV von der Gematik erstattet. 

Dazu müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die Gematik wenden und die Rechnung einreichen. Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich. Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E-Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Ärzte und Psychotherapeuten vor Zahlung schriftlich an die Gematik abtreten. Die Erstattung erfolgt aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI-Störung beziehen.