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17.08.2011

Mehr Zeit fürs Gespräch, weniger Medikamente: AOK und KVH ermöglichen in Hamburg bessere Versorgung von AD(H)S-Patienten

Das Aufmerksamkeitsd

efizit-(Hyperaktivitäts-) Syndrom, kurz AD(H)S, stellt für betroffene Kinder und Jugendliche eine schwere Krankheit dar, ist aber auch für die Familien und das Umfeld häufig eine große Belastung. In Hamburg leiden etwa 2000 Kinder und Jugendliche an AD(H)S. Um ihnen eine bessere Versorgung zu ermöglichen, haben die AOK Rheinland/Hamburg und die Kassenärztliche Ver-einigung Hamburg den ersten Versorgungsvertrag zu AD(H)S abge-schlossen. Der Schwerpunkt dieses Vertrages liegt auf einem qualitätsgesicherten Ablauf der Untersuchung der Patienten im Alter von sechs bis 17 Jahren, vor allem mit Blick auf das soziale Umfeld mit Familie, Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte. Dazu kommt eine koordinierte Behandlung. Dabei stehen vor allem mehr Zeit für das Patientengespräch, ein streng kontrollierter Medikamenteneinsatz und mehr qualifizierte Therapieplätze im Zentrum. Angebunden an den neuen Versorgungsvertrag sind die Kinder- und Jugendärzte sowie Psychiater und Psychotherapeuten.

Von AD(H)S betroffene Kinder – deutlich mehr Jungen als Mädchen – zeigen eine ziellose Überaktivität bei verkürzter Aufmerksamkeitsfähigkeit.

Zu dem neuen AD(H)S-Behandlungsangebot erklärte Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Wir suchen die Zusammenarbeit mit besonders erfahrenen Kinder- und Jugendärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten, um die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Im Vordergrund steht mehr Zeit für die Patienten und ihre Familie statt vorschneller Medikamenten-gabe.“

Für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg erklärte der Vorsitzende Dieter Bollmann: „Dieser Versorgungsvertrag ermöglicht Ärzten und Psychotherapeuten, sich intensiv mit den erkrankten Kindern und Jugendlichen zu befassen und die oft zeitaufwändige Betreuung professionell zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Erkrankung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen und den Kindern und ihren Familien entsprechende Behandlungsangebote zu unterbreiten.“

Besonderheiten des Versorgungsvertrages liegen darin, dass die Koopera-tion der einzelnen Leistungserbringer gefördert wird, und dass die beteilig-ten Psychotherapeuten einmal im Monat samstags an einem festen Termin eine Sprechstunde von mindestens fünf Stunden anbieten. Diese monatli-che Samstagssprechstunde dient dazu, die psychotherapeutischen Leis-tungen auszuweiten.

Mehr Austausch unter den Behandlern

Kinder- und Jugendpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychothe-rapeuten mit einer entsprechenden Ausbildung werden in die Versorgung einbezogen. Durch den Vertrag ist auch festgelegt, dass nur die Kinder- und Jugendärzte sowie Psychiater teilnehmen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 30 Patienten pro Quartal mit der Diagnose AD(H)S behandelt haben. Ein weiteres Ziel des Vertrages ist es, nicht nur mehr Zeit für das Patientengespräch zu schaffen, sondern auch einen größeren Austausch unter den Behandlern zu ermöglichen.

Die teilnehmenden Ärzte und anderen Behandler erhalten für die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen eine zusätzliche Vergütung.

Der neue Versorgungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg mit seinen Schwerpunkten unterstreicht eine neue Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu AD(H)S. Der G-BA, das entscheidende Gremium von Krankenkassen, Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern zur Festlegung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen Kran-kenversicherung, hat im September 2010 eine Richtlinie zum Gebrauch von methylphenidat-haltigen Arzneimitteln geändert. Dieser Wirkstoff ist häufig in Medikamenten zur Behandlung von AD(H)S zu finden, das bekannteste davon ist Ritalin. Der G-BA hat im vergangenen Jahr einerseits festgelegt, dass sich die Diagnose von AD(H)S nicht nur auf ein oder meh-rere Symptome stützen darf, sondern u. a. eine vollständige Anamnese umfassen muss. Andererseits dürfen Medikamente mit Methylphenidat nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern, z. B. den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, verordnet werden. Zudem müssen regelmäßig medikamentenfreie Zeitabschnitte eingelegt werden.



Ansprechpartner

AOK Rheinland/Hamburg

André Maßmann

Telefon: 0211/ 8791 1262

E-Mail: andre.massmann@rh.aok.de

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Barbara Heidenreich

Telefon: 040/22 802-534

E-Mail: barbara.heidenreich@kvhh.de