Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
01.07.2020

Neue Leitlinie für die Gestaltung, Durchführung und Anerkennung von Qualitätszirkeln

Zum 01.07.2020 ist die neue Leitlinie in Kraft getreten und orientiert sich an den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie der KBV.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Für die Organisation der Qualitätszirkelsitzungen erhält der Moderator, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Aufwandsentschädigung.
  • Für die Teilnahme am Verfahren nach diesen Leitlinien ist die Benutzung der Anwendung QZ-Online über das Online-Portal der KVH erforderlich.
  • Der Qualitätszirkel-Moderator muss den Nachweis der Teilnahme an einem von der KVH nach den Richtlinien der KBV anerkannten Moderatorentrainingskurses nachweisen. Eine Anerkennung kann auch erfolgen, wenn eine gleichwertige Qualifikation nachgewiesen wird.
  • Als Moderatoren kommen ausschließlich Mitglieder der KVH in Betracht.
  • Der Qualitätszirkel ist unabhängig von externen Interessen, das schließt ein Sponsoring von Raummiete, Verpflegung oder Referentenhonoraren aus.
  • Bei der Qualitätszirkelarbeit sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht zu beachten.

Hinweis

Die Anerkennung der Qualitätszirkel als Fortbildungen muss bei Ärztekammer Hamburg erfolgen. Die Angabe der KVH Anerkennung ist notwendig.