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18.05.2022

eAU ab 1. Juli verpflichtend

Spätestens zum 1. Juli 2022 entfällt das bisher genutzte Muster 1 "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU). Praxen müssen die Daten ab diesem Zeitpunkt elektronisch übermitteln. Sollten in einer Praxis die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sein oder technische Probleme vorliegen, muss hier das eAU-Ersatzverfahren angewendet werden.  Papierausdrucke dürfen dann nicht mehr auf dem Muster 1 erfolgen, sondern nur noch auf Basis des genannten Stylesheets aus dem PVS heraus erstellt werden. Sie ersetzen das Papier- und das Blankoformular. Die Ausdrucke gibt die Ärztin bzw. der Arzt der bzw. dem Versicherten mit. Das heißt: Die oder der Versicherte erhält eine mittels des Stylesheets erzeugte AU mit allen drei Ausfertigungen auf Papier – eine für die Krankenkasse, eine für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und eine für die bzw. den Versicherten selbst. Ein digitaler Nachweis ist nicht erforderlich. Den Patientinnen und Patienten obliegt es, den Ausdruck an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber zu senden.

Der digitale Vordruck muss in jedem Fall rechtssicher elektronisch signiert werden. Dafür empfiehlt die KBV die Komfortsignatur. Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum bis zu 250 Signaturen freigeben. Die Signatur einer eAU ist dann durch einen Mausklick möglich.