Antrag Förderung hausärztliche Versorgung
Der Vorstand der KVH hat am 29.08.2024 eine neue Richtlinie zur Verwendung von Finanzmitteln aus dem Strukturfonds für Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung durch Zuschläge zur Vergütung gemäß § 105 Abs. 1a Nr. 2 SGB V bekanntgegeben.
Förderungsberechtigt sind alle Arztpraxen mit an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden zugelassenen und angestellten Vertragsärzten mit einem ganzen oder teilweisen Hausarztsitz, die die für die jeweilige Förderung in der Richtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen. Ausgenommen hiervon sind Kinder- und Jugendärzte und ausschließlich am Notdienst teilnehmende Hausärzte.
Die Förderung der Praxis kann nur auf Antrag gewährt werden. Das von der KVH vorgesehene Formular ist zu verwenden.