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16.12.2022

TSVG-Neupatient als verspätet eingereichter Behandlungsfall

Gemäß Honorarvereinbarung werden verspätet eingereichte Behandlungsfälle (sog. Altquartalsfälle) dem Abrechnungsquartal zugerechnet, mit den Behandlungsfällen des Abrechnungsquartals zusammengeführt und nach den Verteilungsregelungen vergütet, die zum Zeitpunkt der Einreichung gelten. Das bedeutet, dass die in den Altquartalsfällen als Neupatient gekennzeichneten Fälle nicht mehr extrabudgetär vergütet werden, sondern quotiert innerhalb der Arztgruppenkontingente. Daher empfehlen wir, Altquartalsfälle mit Neupatientenkonstellationen nach Möglichkeit im Januar 2023, also noch mit der Abrechnung des Quartals 4/2022 einzureichen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team vom Mitgliederservice unter der Telefonnummer 22 802 802 zur Verfügung und vermittelt Ihnen bei Bedarf den richtigen Ansprechpartner.