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20.03.2024 genehmigung

Kolloquien

Kolloquien haben den Charakter eines Fachgespräches und/oder werden anhand einer praktischen Demonstrationen durchgeführt. Zum Teil ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium Voraussetzung, um eine Genehmigung zu erhalten. Die Zulassung zu einem Kolloquium richtet sich nach der jeweiligen Qualitätssicherungs-Vereinbarung und/oder nach den vorliegenden Zeugnissen.

Die Sachverständigenkommissionen sind hierbei zur Beurteilung der medizinischen Sachverhalte unterstützend tätig.

Die Kolloquien finden zum Teil in der KVH oder in den Praxen der Kommissionsmitglieder statt.

Die Teilnahme an einem Kolloquium ist gebührenpflichtig.

Genehmigungspflichtige Leistungen bei denen evtl. ein Kolloquium notwendig ist:

  • CT (Computertomographie)
  • MRT (Magnetresonanztomographie)
  • Nuklearmedizin
  • Osteodensitometrie
  • Polysomnographie
  • Radiologische Diagnostik
  • Sonographie
  • Spezial-Labor
  • Strahlentherapie