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09.12.2022

Zum 1. Januar 2023 wird der kurative HPV-Nachweis in das Kapitel 19 EBM überführt.

Zum 1. Januar 2023 wird die GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in das Kapitel 19 EBM zu den anderen kurativen Leistungen der gynäkologischen Zytologie überführt. Zuvor war der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM berechnungsfähig. Die Abrechnung der GOP 19328 setzt eine Genehmigung der KV Hamburg nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Wer kann die Leistung abrechnen?

 

Abrechnungsberechtigt sind FÄ für Laboratoriumsmedizin, Pathologie sowie FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Zusatz-Weiterbildung in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie.

Die Abrechnung der GOP 19328 setzt eine Genehmigung der KV Hamburg nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Bitte beachten: Genehmigungsinhaber/innen, die vor dem 01.01.2023 bereits eine Genehmigung zur Abrechnung der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM von der KV Hamburg erhalten haben, müssen keinen Antrag zur Abrechnung der GOP 19328 stellen, da die bestehende Genehmigung automatisch angepasst wird.

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Labor-Genehmigungen:

   Frau Inga Beitz   040 – 22 80 2 663

   Frau Tina Stasch 040 - 22 802 451

   Herr Sebastian von Borstel - 040 - 22 802 573