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Bundesweite Imagekampagne gestartet

Unter dem Motto „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ soll die Attraktivität des Arztberufes gesteigert werden. Kampagnenauftakt bildete ein TV-Spot, der am 26. April in der ARD unmittelbar vor den 20Uhr-Nachrichten ausgestrahlt wurde. Seit Mai zieren Stadt-Plakate, Anzeigen sowie Plakate und Broschüren die Städte und Wartezimmer der Arztpraxen.



Aktuelle Meldungen

24.05.2013 / -Information

Arbeitsunfähigkeit wegen Organspende

Kann ein Angestellter wegen einer Organspende nicht arbeiten, gilt dies nach neuer Gesetzeslage als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Der Arzt hat dem Organspender in diesen Fällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Der Organspender hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Dem Arbeitgeber des Organspenders wird von der Krankenkasse des Organempfängers (gegebenenfalls anteilig mit der Beihilfe) das fortgezahlte Arbeitsentgelt einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. 

 

In der Mitgliederzeitschrift der KV Hamburg (KVH-Journal 5/2013, Seite 17) heißt es, in der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie sei geregelt, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliege, wenn ein Organspender wegen seiner Spende der beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen kann. Allerdings wurden im Rahmen der Gesetzgebung zur Neuregelung der Organspende sowohl das Entgeltfortzahlungsgesetz als auch das SGB V geändert – und diese Gesetze haben Vorrang vor der (noch nicht angepassten) Richtlinie.



24.05.2013 / -Presseinformation

Kanzlei RVR startet Inkassoverfahren im Auftrag der KVH - Betrifft 2. Quartal 2010

In den vergangenen Tagen wurden von der Kanzlei RVR Rechtsanwälte im Auftrag der KVH Versicherte in Hamburg angeschrieben. In diesem - gesetzlich vorgeschriebenen - sogenannten Anhörungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass der Empfänger die 10 Euro Kassengebühr nicht bezahlt hatte und nun die Möglichkeit der Überweisung oder aber der Rückäußerung hat. Die jetzt versandten Schreiben betreffen zunächst das zweite Quartal 2010, es handelt sich dabei also um "Altlasten" nicht gezahlter Kassengebühren. Ansprechpartner für die Rückmeldungen zu den Anhörungsschreiben ist ausschließlich die von uns mandatierte Kanzlei RVR. 

( Hotline:  0711 / 16664 - 80 )

 


22.05.2013 / -Presseinformation

Weniger Tote, weniger Kriminalität – Hamburg ist auf einem guten Weg

Die Durchführung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger findet in Hamburg auf hohem medizinischen Niveau und regelkonform statt. Das ist das Ergebnis der einjährigen Sonderprüfung zur Qualitätssicherung der Substitutionsbehandlung in Hamburg, die auf einem von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) initiierten Symposium vorgestellt worden ist. Mehr

 


13.05.2013 / -Information

Neu erschienen:  Mai-Ausgabe des Hamburger Ärzteblattes

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