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21.07.2023

Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI) bis Ende 2024 auch ohne Potenzialerhebung möglich – Voraussetzungen zur Qualifikation wurden angepasst:

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat eine befristete Regelung getroffen, um Versorgungslücken bei der außerklinischen Intensivpflege zu vermeiden. Laut diesem Beschluss darf die außerklinische Intensivpflege befristet auch ohne eine vorherige Potenzialerhebung ärztlich verordnet werden. 

Die Potenzialerhebung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung ist normalerweise Voraussetzung für die Verordnung. Doch aufgrund der ungewissen Verfügbarkeit ausreichender Ärzte und der ungleichen regionalen Verteilung wurde diese strikte Regelung bis zum Ende des Jahres 2024 ausgesetzt. Es heißt, dass bis dahin die Potentialerhebung erfolgen „soll“, aber nicht „muss“.
Darüber hinaus wurden weitere Änderungen beschlossen, die die Qualifikation von Ärzten betreffen. 
Zukünftig dürfen alle Vertragsärzte mit Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Patienten außerklinische Intensivpflege verordnen, wenn sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Zudem wurde festgelegt, dass bei der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen auch weitere Fachgruppen die Potenzialerhebung durchführen dürfen. Dafür wurden die Qualifikationsanforderungen an diese Ärzte angepasst.

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinie für die außerklinische Intensivpflege wurde zur Prüfung an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. 
Nach dessen amtlicher Veröffentlichung werden wir unsere Informationen zur AKI-Richtlinie https://www.kvhh.net/de/praxis/verordnung/ausserklinische-intensivpflege.html#item-247ea49f-7c0d-4e2e-ada5-2822834c94f6 zeitnah entsprechend anpassen.