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15.08.2019 Qualitätssicherung

Frequenzprüfungen

Zur Aufrechterhaltung der „Fachlichen Befähigung“ ist in einzelnen Vereinbarungen die selbstständige Durchführung einer bestimmten Anzahl von Untersuchungen, beginnend mit der Genehmigungserteilung, geregelt. Sie als Arzt/Ärztin haben gegenüber der KV Hamburg in geeigneter Form nachzuweisen, dass Sie die Frequenzauflagen aus den jeweiligen Vereinbarungen im festgelegten Zeitraum erfüllt haben.

Zurzeit unterliegen folgene Bereiche einer Frequenzprüfung