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30.06.2023

Schwangerenvorsorge: Hepatitis-B-Screening wird vorgezogen

Mit dem heutigen Tag tritt die Neuregelung der Mutterschaftsrichtlinie in Kraft, dass Frauen bereits zu Beginn einer Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden können. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft verschoben, mit dem Ziel, das Ansteckungsrisiko im Mutterleib zu senken

Künftig soll das Hepatitisscreening so früh wie möglich nach Feststellen der Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen durchgeführt werden, um schnell - falls erforderlich - mit einer Therapie beginnen zu können. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.

Mit dieser Änderung passte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt.

Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32.-40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert. Neuere Forschungsergebnisse haben jedoch gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das bei hoher Viruslast der Mutter steigt. Die Gefahr einer Übertragung auf das Kind kann jedoch signifikant verringert werden, wenn infizierte Mütter schon während der Schwangerschaft mit einer antiviralen Therapie behandelt werden. Deshalb ist es wichtig, eine etwaige Hepatitis-B-Virusinfektion der Mutter möglichst früh in der Schwangerschaft zu entdecken, so dass sofort nach Beendigung des ersten Trimenon und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eine antivirale Therapie durchgeführt werden kann. Die serologische Untersuchung der Mutter zu Beginn der Schwangerschaft entfällt jedoch, wenn Immunität, zum Beispiel nach einer Impfung, nachgewiesen werden kann.