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28.09.2023

Grippeschutzimpfung Flyer und Infomaterial

Das Robert Koch-Institut empfiehlt eine Influenzaimpfung vor allem für Menschen, die ein besonders hohes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza oder von COVID-19 haben. In der Risikogruppe ist die Impfquote jedoch nach wie vor zu niedrig.

Gefährlich ist die Grippe insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke und immungeschwächte Personen. Zudem sollten sich Schwangere und all jene impfen lassen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Menschen haben wie beispielsweise medizinisches Personal. 

Es ist wichtig, diese Patienten gezielt anzusprechen und sie über den Nutzen der Grippeschutzimpfung aufzuklären, um die Impfmotivation und Impfquote zu erhöhen.

Grippeimpfung ab 60 ausschließlich mit Hochdosis-Impfstoff

Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren können nur noch mit einem Hochdosis-Influenzaimpfstoff geimpft werden. Nur wenn dieser nicht verfügbar ist, darf auch der herkömmliche inaktivierte, quadrivalente Influenzaimpfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verabreicht werden. Bislang konnten aufgrund der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern des Bundesgesundheitsministeriums Personen ab dem Alter von 60 Jahren – entgegen den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie – auch mit einem herkömmlichen Impfstoff geimpft werden. Diese Regelung der Rechtsverordnung trat Ende März außer Kraft.

Infomaterialien können Sie bei der KBV bestellen: https://www.kbv.de/html/4195.php