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News

16.12.2022
TSVG-Neupatient als verspätet eingereichter Behandlungsfall
Gemäß Honorarvereinbarung werden verspätet eingereichte Behandlungsfälle (sog. Altquartalsfälle) dem Abrechnungsquartal zugerechnet, mit den Behandlungsfällen des Abrechnungsquartals zusammengeführt und nach den Verteilungsregelungen vergütet, die zum Zeitpunkt der Einreichung gelten. Das bedeutet, dass die in den Altquartalsfällen als Neupatient gekennzeichneten Fälle nicht mehr extrabudgetär vergütet werden, sondern quotiert innerhalb der Arztgruppenkontingente. Daher empfehlen wir, Altquartalsfälle mit Neupatientenkonstellationen nach Möglichkeit im Januar 2023, also noch mit der Abrechnung des Quartals 4/2022 einzureichen.Für Rückfragen steht Ihnen unser Team vom Mitgliederservice unter der Telefonnummer 22 802 802 zur Verfügung und vermittelt Ihnen bei Bedarf den richtigen Ansprechpartner. 
14.01.2021
Abrechnung zur Zeugnisausstellung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung
Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. Dezember 2020 sieht eine Vergütung für die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über ein vorliegendes krankheitsbedingt sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), ggf. den zu vergebenden Code für die Terminvergabe und ggf. eine Vergütung für den postalischen Versand vor
11.01.2021
Auslandsabkommen: Aktuelle Information zu EU-Versicherten aus dem Vereinigten Königreich
Die bisherige europäische Krankenversicherungskarte aus dem Vereinigten Königreich behält in der EU vorläufig ihre Gültigkeit. Grund ist das Abkommen, das EU und Vereinigtes Königreich Ende des Jahres ausgehandelt haben. Aufgrund seines Austritts wird das Königreich zusätzlich dennoch wie geplant neue Karten ohne das EU-Logo ausgeben, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren Behandlungen berechtigen.
05.01.2021
Abgabefrist der Abrechnung: Corona-Rettungsschirm
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf hinweisen, dass nur bis zum 31.01.2021 eingereichte Abrechnungen für das Quartal 4/2020 bei der Berechnung des Schutzschirmes und der Honorarauszahlung 4/2020 berücksichtigt werden können.
16.10.2020
Warum ist mein ILB so klein?
Das Öffnen des Informationsschreibens für die Leistungsbudgets führte bei einigen von Ihnen sicherlich zu einem großen Schrecken. Das Leistungsbudget (LB) für das Quartal 4/2020 ist plötzlich viel kleiner als im Vorjahresquartal (VJQ). Dies mag auf den ersten Blick erst einmal zu großen Unmut und existenziellen Sorgen führen. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher mögliche Gründe für das auf den ersten Blick viel zu klein erscheinende LB erläutern.
01.07.2020
Anpassungen bei den Versandkostenpauschalen zum 01.07.2020
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Erstattung von Versandkosten zum 01.07.20 neu geregelt. Elektronische Arztbriefe werden dann stärker gefördert. Zusätzlich zur Vergütung für den Versand (GOP 86900 / 28 Cent) und Empfang (GOP 86901 / 27 Cent) wird dann eine Strukturförderpauschale in Höhe von 11 Cent (GOP 01660 EBM) je eArztbrief extrabudgetär vergütet. 
08.08.2019
Wichtiger Hinweis zum HA-Vermittlungsfall – 4-Tage-Regelung gilt seit 06.08.2019
Am 05.08.2019 wurde im Deutschen Ärzteblatt die Aufnahme des § 17 a in den Bundesmantelvertrag der Ärzte verkündet. Das bedeutet, dass der vom Hausarzt vermittelte Termin seit dem 06.08.2019 innerhalb eines Zeitraums von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen muss, damit der Facharzt die Leistungen, die sonst in das Budget fallen würden, extrabudgetär vergütet bekommt. 
21.05.2019
FAQ zur Korrektur der Punktwerte für die Jahre 2014 bis 2018
Der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ist es als erster und bislang einziger KV gelungen, einen im Gesetz ermöglichten Aufschlag auf den Punktwert zu erhandeln. Ein solcher Aufschlag kann verlangt werden, wenn die KV nachweist, dass die Kostenbelastung in ihrer Region signifikant über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dieser Nachweis ist uns 2013 zwar gelungen, allerdings gelang dies nur gegen heftigen Widerstand der Krankenkassen. Schlussendlich durchgesetzt haben wir uns vor dem Schiedsamt. Diesen Schiedsspruch haben die Krankenkassen nicht hingenommen, sondern Klage eingereicht, die sie bis vor das Bundessozialgericht (BSG) getrieben haben.
09.12.2016
Neue Regelungen im EBM zum Notfall- und Bereitschaftsdienst
Ärzte im Notfall- und Bereitschaftsdienst erhalten ab April 2017 für besonders schwere und aufwändige Fälle eine höhere Vergütung. Außerdem wird es eine Abklärungspauschale für Patienten geben, die keine dringende Behandlung benötigen. Dies soll die Ambulanzen entlasten. Ein entsprechender Beschluss wurde von der KBV gefasst.
01.09.2016
Pädiatrische Diagnoselisten (gültig ab 01.10.2016)
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Kinderärzte, die auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und die Zusatzpauschale für fachärztliche Tätigkeit abrechnen wollen, die Versichertenpauschale mit einem „F“ kennzeichnen. Dieser „F“-Kennzeichnung muss eine entsprechende Diagnose zugrunde liegen damit sie nicht im Rahmen der Plausibilitätsprüfung gestrichen wird. Die Kennzeichnung ist dann entbehrlich, wenn Leistungen aus den Kapiteln 4.4 und 4.5 des EBM abgerechnet wurden oder eine Überweisung vorlag. Die Listen der anerkannten Diagnosen sind in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband entwickelt worden und gelten ab dem 01.10.2016.
04.08.2016
Hinweis aus aktuellem Anlass: Abrechnung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen
Die KV Hamburg hat in einem Vertrag mit dem „Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ eine vereinfachte Abrechnung der Behandlung von „minderjährigen unbegleiteten  Flüchtlingen“  vereinbart. Die minderjährigen Flüchtlinge erhalten einen vom LEB ausgestellten Behandlungsschein, der in der Arztpraxis abgegeben wird. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem Sozialhilfeträgervertrag – entspricht also  dem Leistungsanspruch eines normalen AOK-Rheinland/Hamburg-Versicherten. Die Leistungen werden extrabudgetär zu den Vergütungssätzen gezahlt, wie sie mit der AOK Rheinland/Hamburg vereinbart sind.
04.07.2016
Wichtige Information für den Hausärztlichen Versorgungsbereich
Die Hausärzte kennen es schon, ihr ILB hat sich bereits zum Quartal 1/2015 durch die Herausnahme der hausärztlichen Strukturpauschale (GOP 03040 EBM) aus dem ILB deutlich verringert. Zum Quartal 3/2016 wird dieser Effekt erneut erreicht! Der Grund dafür ist die Herausnahme der Chroniker-Pauschalen (GOP 03220/04220 EBM), weshalb diesmal auch die Kinderärzte betroffen sind. 
25.11.2014
Honorarabschluss
Für die ambulante medizinische Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten stehen im nächsten Jahr rund 800 Millionen Euro mehr zu Verfügung.
01.09.2013
Neue EBM-Gebührenordnungsposition für die Osteodensitometrische Untersuchung ohne Vorliegen einer Fraktur ab 1. Januar 2014
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 319. Sitzung mit Wirkung zum 1. Januar 2014 den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) an die geänderten Richtlinien angepasst und die Gebührenordnungsposition (GOP) 34601 zur Vergütung der osteo­densito­metrischen Untersuchung mittels zentraler DXA ohne Vorliegen einer Fraktur in den Abschnitt 34.6 (Osteodensitometrie) des EBM aufgenommen. Zugleich wurde der Leistungsinhalt der GOP 34600 angepasst.