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07.08.2023

Schutz vor Ransomware

Erst kürzlich hat BKA-Chef Holger Münch explizit vor Cyberangriffen auf Arztpraxen gewarnt – Cyberkriminelle nehmen vermehrt diejenigen Opfer in ihr Fadenkreuz, welche auf Grund geringer technischer Schutzmaßnahmen und potenziell hoher Schäden ein lohnendes Ziel darstellen.

Dabei wird zumeist sogenannte Ransomware – also eine Art von Schadprogrammen, die den Zugriff auf Daten und Systeme durch eine Verschlüsselung einschränkt oder unterbindet – eingesetzt; wenn nun die Praxis auf die Systeme wieder zugreifen will, so verlangen die Erpresser (engl. „ransom“ = Erpressung) ein hohes Lösegeld (meistens in „virtueller“ und nicht nachverfolgbarer Währung wie Bitcoins) oder drohen bei Nichtzahlung damit, die Daten endgültig zu löschen oder zu veröffentlichen.

Dabei betrifft dieses Problem alle Branchen von Finanzinstitutionen über Landratsämter bis hin zu Krankenhäusern, MVZs und Arztpraxen. Eine Infektion mit Ransomware erfolgt zumeist über präparierte E-Mails, als „Schmierinfektion“ beim Besuch von Webseiten oder gelegentlich auch über andere Wege wie infizierte USB-Sticks – wenn dieses Schadprogramm einmal auf einem Rechner im Netzwerk aktiv ist, dann kann es sich auch auf andere PCs, Mobilgeräte wie Smartphones oder Netzlaufwerke verbreiten und diese ebenfalls infizieren. Ransomware wird mittlerweile wie eine marktreife Software entwickelt: sie wird häufig angepasst, um alle Aktualisierungen zu berücksichtigen, die Anwender an der Systemsicherheit vornehmen.

Mehr Informationen finden Sie hier.