Am 06. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzte das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetzt und stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel für die Verwaltung dar: Das HmbTG regelt nicht nur, dass weiterhin Anträge und Informationen gestellt werden können, vielmehr verpflichtet es die Verwaltung zusätzlich, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen. Mit Gesetz vom 19. Dezember 2019 ist das HmbTG reformiert worden. Kernelement dieser Reform ist die Einbeziehung der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in die Veröffentlichung im Transparenzportal. Im folgenden sind auf Jahresbasis die verschiedenen Auswertungen der KV Hamburg zum Thema Transparenzdaten hinterlegt.
Bitte beachten Sie die Anmerkungen zur jeweiligen Zählweise (nach Umfang bzw. nach Kopfzahl)!
Für Rückfragen wenden Sie sich als Mitglied bitte an das Infocenter: 040 / 22 80 2 - 900 oder infocenter@kvhh.de.
Pressevertreter wenden Sich bitte an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit: oeffentlichkeitsarbeit@kvhh.de, Telefon 040 / 22 802 -534.