
Übernahme Diamorphingestützter Behandlung Opiatabhängiger durch Krankenkassen in Hamburg geregelt
Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Behandlung geprüft und insbesondere die Erfahrungen in den Modellversuchen unter anderem in Hamburg ausgewertet. Für diese Behandlung kommen laut G-BA-Beschluss ausschließlich schwerstabhängige Patientinnen und Patienten in Frage. Diese müssen seit mindestens fünf Jahren abhängig sein, zwei erfolglos beendete beziehungsweise abgebrochene Suchtbehandlungen hinter sich und das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die Regelung sieht zudem vor, dass eine begleitende psychosoziale Betreuung mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten stattfindet. Die Behandlung mit Diamorphin darf nur in speziell dafür geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden. In Hamburg ist dies die Ambulanz Altona der Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen der Asklepios Klinik Nord.