
Qualitätsgesicherte Leistungen: Das Plus für Kassenärzte und Patienten
Die Qualitätssicherung wird auf drei unterschiedlichen Wegen realisiert: So ist einerseits für die Erbringung vieler Leistungen eine vorherige Genehmigung notwendig, die nur ausgestellt wird, wenn die entsprechende Qualifikation belegt ist. Dann wird in vielen Verfahren die „Strukturqualität“ überprüft; hierbei muss der Arzt nachweisen, dass Verfahren und eingesetzte Apparate den Qualitätsvoraussetzungen entsprechen. Und schließlich gibt es immer mehr Leistungen, für die sich der Arzt „rezertifizieren“ lassen muss, das heißt, er muss in bestimmten zeitlichen Rhythmen seine Qualifikation aufs Neue unter Beweis stellen.
„Die Sicherung und Förderung der Qualität in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung ist eine Kernaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung“, erklärte Plassmann. Die Qualitätssicherung hat in der ambulanten ärztlichen Versorgung eine lange Tradition. Neue Leistungen werden in aller Regel nur noch mit einer begleitenden Qualitätssicherung in die Versorgung aufgenommen; für alte Verfahren werden neue Qualitätssicherungsmaßnahmen vereinbart. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise nun auch Leistungen im Hautkrebs-Screening und der Homöopathie einer Qualitätssicherung unterworfen.