
Qualität statt Schema F – Hausarztvertrag von AOK und KV Hamburg
„Leider haben wir wegen der merkwürdigen Regelungen im Gesetz fast zwei Jahre verloren“, ergänzte Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV Hamburg, „wir hätten den Vertrag gerne früher weiterentwickelt.“ Plassmann betonte, der KV liege vor allem am Herzen, das Engagement der Hausärztinnen und Hausärzte leistungsgerecht zu honorieren: „Der Hausarzt in einer Großstadt hat sehr viel mehr Koordinierungsaufgaben als sein Kollege vom Land, das bilden wir in den neu vereinbarten Leistungen ab.“ Er wies auf die Einführung eines umfassenden Arzneimittelchecks durch den Hausarzt hin, mit dem der Hausarzt die gesamte Medikation seines Patienten prüfen und in Absprache mit beteiligten Fachärzten gegebenenfalls „entschlacken“ könne.
Prüfer-Storcks und Plassmann betonten zudem, dass der weiterentwickelte Vertrag keine datenschutzrechtlichen Bedenken aufwerfen werde, weil auf die Einschaltung privater Dienstleister bei der Abwicklung des Vertrages verzichtet wird. Auch müsse der Arzt seine Praxis-EDV nicht online stellen oder zusätzliche Verwaltungsbeiträge bezahlen. „Mit dem Vertrag wird die Rolle des Hausarztes als Lotse gestärkt und er hat mehr Freiraum, sich um seine Patienten zu kümmern“, so Prüfer-Storcks abschließend. Hausärzte und Patienten, die bereits in den AOK-Hausarztvertrag eingeschrieben sind, profitieren automatisch von der Weiterentwicklung.
Die Erweiterungen des Vertrages gelten ab dem 1.11.2010.