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17.10.2018

Elf zusätzliche niedergelassene Rheumatologen für Hamburg

Elf zusätzliche Rheumatologen nehmen in Hamburg ihre Arbeit auf. Der Zulassungsausschuss, in dem paritätisch Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen sitzen, hat die Versorgungsaufträge für zehn neue rheumatologische Sonderbedarfszulassungen anteilig auf insgesamt elf Personen übertragen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) hatte im Vorfeld die Zulassung von zusätzlichen rheumatologischen Arztsitzen befürwortet, obwohl die Planungsregion Hamburg statistisch gesehen (nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA) als überversorgt gilt. Die neuen Rheumatologen haben drei Monate Zeit, die Arbeit aufzunehmen.

Die zusätzlichen Versorgungsaufträge verteilen sich wie folgt:

Halbe Versorgungsaufträge wurden erteilt für 
- Mönckebergstraße 27 (3 mal)
- Sülldorfer Kirchenweg 2a (2 mal)
- Martinistraße 52

Volle Versorgungsaufträge wurden erteilt für 
- Kritenbarg 7 (3 mal),
- Mörkenstraße 47 (2 mal)
- Großer Burstah 25
- Stephansplatz 3

Walter Plassmann, Vorstandsvorsitzender der KVH, zeigte sich erfreut über die neuen Arztsitze: „Seit längerer Zeit nehmen wir wahr, dass es in der rheumatologischen Versorgung zu Engpässen und längeren Wartezeiten kommt. Mit den zusätzlichen Sitzen erwarten wir diesbezüglich eine Entlastung.“

Plassmann appellierte aber auch daran, Rheumatologen generell nur zielgerichtet in Anspruch zu nehmen: „Es ist sinnlos, direkt zum Rheumatologen zu gehen, ohne zuvor eine hausärztliche Konsultation in Anspruch genommen zu haben.“ Ein Laie könne in der Regel nicht entscheiden, ob beispielsweise Gelenkschmerzen einen rheumatologischen Hintergrund hätten oder nicht. „Hier ist eine Vorabklärung durch den Hausarzt zwingend geboten.“

Für Plassmann ist diese Entscheidung des Zulassungsausschusses zudem ein erneuter Beleg für die Leistungsfähigkeit des ambulanten Systems:  „Wir beweisen nun zum wiederholten Mal, dass die ärztliche Selbstverwaltung in der Lage ist, die Versorgungssituation für die Patienten kontinuierlich weiter zu verbessern und bei Engpässen flexible Lösungen anzubieten.“ Dirigistische Vorgaben, wie beispielsweise der in der anstehenden Gesundheitsreform geplante Einbezug der Behörden in die Zulassungsentscheidungen, seien völlig unnötig.