Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
17.12.2020

Schmerzkonferenznachweis durch Video-Konferenz möglich

 

Für die Antragstellung müssen 12 Monate vor Antragstellung mind. 8 interdisziplinäre Schmerzkonferenzen nachgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie können die erforderlichen Schmerzkonferenzen durch Video-Konferenzen durchgeführt werden. Die Nachweise sind der KV Hamburg bei Antragstellung vorzulegen.

 

Wir beraten Sie gerne

NameTelefonE-Mail
Natascha Albrecht040 / 22 802 - 406natascha.albrecht@kvhh.de
Svenja Mindermann     Mo - Mi     040 / 22 802 - 684svenja.mindermann@kvhh.de
Saskia Willms040 / 22 802 - 631saskia.willms@kvhh.de

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de