
Schmerzkonferenznachweis durch Video-Konferenz möglich
Für die Antragstellung müssen 12 Monate vor Antragstellung mind. 8 interdisziplinäre Schmerzkonferenzen nachgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie können die erforderlichen Schmerzkonferenzen durch Video-Konferenzen durchgeführt werden. Die Nachweise sind der KV Hamburg bei Antragstellung vorzulegen.
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Name | Telefon | |
Natascha Albrecht | 040 / 22 802 - 406 | natascha.albrecht@kvhh.de |
Svenja Mindermann Mo - Mi | 040 / 22 802 - 684 | svenja.mindermann@kvhh.de |
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