
Ende von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Am 30. Juni enden fast alle Sonderregelungen für veranlasste Leistungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit 9. März gelten.
Verlängert hat der Gemeinsame Bundesausschuss, dass Heilmittelverordnungen innerhalb von 28 Tagen begonnen werden dürfen statt regulär innerhalb von 14 Tagen und dass bestimmte Krankentransporte zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkasse erfolgen können.