
Änderungen des DMP-Vertrag Asthma/COPD ab 1.4.2019
Zu den wesentlichen Richtlinien-Änderungen zählt, dass zukünftig bereits Kinder ab dem 2. Lebensjahr im DMP behandelt werden können. Die Anforderungen an die Diagnostik, die differenzierte Therapieplanung und die medikamentöse Dauertherapie wurden um altersgruppenspezifische Regelungen ergänzt. Analog der Regelungen im DMP COPD wurden Regelungen für eine engmaschige Betreuung und Aufklärung über die negativen Folgen des Tabakkonsums auf Symptomatik und Verlauf des Asthmas bronchiale aufgenommen. Insbesondere sollen die Patienten Zugang zu strukturierten, evaluierten und publizierten Tabakentwöhnungsprogrammen erhalten.
Vor diesem Hintergrund der geänderten Richtlinienvorgaben haben die Hamburger Krankenkassen/-verbände und die KV Hamburg im Zuge der DMP-Vertragsanpassung außerdem folgende Vergütungsanpassungen und die Aufnahme neuer Leistungen vereinbart:
Alt DMP-Vertrag gültig bis zum 31.3.2019 | Neu DMP-Vertrag gültig ab dem 1.4.2019 | ||
GOP | Leistung | GOP | Leistung |
99430A |
| 99430A |
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99430C |
| 99430C |
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99438A | Neue Leistung
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99438C | Neue Leistung
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99439 | Neue Leistung
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99440 | Neue Leistung
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99441 | Neue Leistung
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Ansprechpartner
Infocenter | 040 / 22802 - 900 | infocenter@kvhh.de |
Die detaillierten Beschreibungen der DMP-Vergütungspositonen finden Sie im DMP-Vertrag Asthma/COPD. Vertragstext und Teilnahmeformulare für Ärzte und Versicherte finden Sie Bereich Verträge.