Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.

In den vergangenen Quartalen haben Sie ein Informationsschreiben über die Höhe Ihres(r) Leistungsbudgets erhalten. Mit Einführung der neuen Honorarverteilung zum 01.01.2021 entfällt dies, da die Individuellen Leistungsbudgets bzw. Praxisindividuellen Leistungsbudgets durch die neue Garantiequote ersetzt werden.Die für Ihre Arztgruppe gültige Garantiequote finden Sie jeweils vor Quartalsbeginn auf dieser Seite.
Das „Einwohner-Zentralamt“ heißt ab dem 01. Januar 2021 wie folgt: Amt für Migration.
Ein Forschungsteam der Arbeitsgruppe Global Health der MLU Halle-Wittenberg und führt aktuell eine Online-Umfrage zu Klimaschutz in Praxen durch. Die Studie wird vom Umweltbundesamt, dem Virchowbund und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit unterstützt.
Der STIKO-Vorsitzende Prof. Dr. Thomas Mertens über die Studienlage, das Wirkprinzip der mRNA-Technologie und die Furcht vor gentechnisch hergestellten Impfstoffen. Das Interview ist eine Vorabveröffentlichung des KVH Journals.
Am 01. Januar 2021 wird die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft treten. Um Sie mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen, bieten wir Ihnen am 20. Januar 2021 von 17:00-18:30 Uhr die Möglichkeit der Teilnahme an einer Online-Forbildung (Webinar).
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 4/2020 freigeschaltet.
Ursprünglich nur bis 31. Dezember gültige Sonderregelungen zum Porto, der Telefonkonsultation, der Videosprechstunde und der Tätigkeit und den Refresher-Kursen nichtärztlicher Praxisassistenten wurden verlängert. Eine Übersicht aktuell gültiger Ausnahmeregelungen finden Sie auf unserer Themenseite "Sonderregelungen für die ambulante Versorgung".
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Ärzte, die die u.g. Software nutzen sollten zu Beginn des Jahres 2021 darauf achten, dass richtlinienkonforme Verordnungen erstellt werden. Alternativ müssten die Heilmittelverordnungen händisch ausgestellt werden.
Zwei Monate vor dem Start der neuen Heilmittel-Richtlinie hat die KBV erste Serviceangebote online bereitgestellt. Damit können sich Praxen bereits jetzt schnell und unkompliziert mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Damit Sie Grippeimpfstoffe kostengünstig und in der bedarfsgerechten Menge für Ihre Praxis beziehen können, wurde zwischen dem Hamburger Apothekerverein und der gesetzlichen Krankenversicherung folgende Verfahrensweise abgestimmt. Wir empfehlen dieser Verfahrensweise zu folgen und jetzt die gesamte Menge an Grippeimpfstoffen für die nächste Saison zu bestellen, da nur dann eine sichere Belieferung mit diesen Impfstoffen gewährleistet werden kann.
Verordnungsregelung Häusliche Krankenpflege zum Jahreswechsel 2020/2021 des GKV-Spitzenverbandes sowie der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) auch von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden kann, ist in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern beschlossen, dass die Möglichkeit zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2021 verlängert wird.
STIKO hat ihre Empfehlung zur Grippeimpfung von Personen ab 60 geändert - Hochdosierte Grippeimpfstoff für alle Patienten ab 65 anwendbar - PEI Umfrage zu Grippeimpfstoffen
Die für den 1. Januar 2021 verpflichtende Übermittlung der eAU von den Praxen an die Krankenkassen wird aufgrund von Verzögerungen der Technik verschoben. Neuer Starttermin ist jetzt am 1. Oktober 2021.
Für die Verordnung von Leistungen wie Heilmittel und häusliche Krankenpflege gelten aufgrund der Corona-Pandemie vereinfachte Regelungen. Um diese schnell im Blick zu haben, stellt die KBV eine Übersicht für die Praxis bereit.
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Aufgrund der aktualisierten Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurden die Muster 10C und OEGD aktualisiert. Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Muster 13 mit Stichtagsregelung zum 01. Januar 2021 eingeführt.
Das Zi-MVZ-Panel ist eine regelmäßig stattfindende, bundesweite Befragung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und ihnen gleichgestellten Einrichtungen. Die seit dem 10. September laufende dritte Erhebungswelle des Zi-MVZ-Panels 2020 wird bis zum 15. Januar 2021 verlängert. Das Ziel des Panels ist eine repräsentative Analyse von Wirtschafts-, Abrechnungs- und Strukturdaten in MZV für die Versorgungsforschung und für die Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Die Einführung einer gezielten Rhesus-Prophylaxe zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren mittels nicht-invasivem Pränataltest in den Mutterschafts-Richtlinien ist am 24. November 2020 in Kraft getreten.
Auch dieses Jahr sind wir wieder verpflichtet bei Ihnen den Bedarf an Grippeimpfstoffen für die nächste Impfsaison zu erfragen. Hierfür ist jede Praxis aufgefordert, die Menge an Grippeimpfstoffdosen (nicht die Anzahl an 10er Packungen, sondern die Einzeldosen!), die für die Saison 2020/2021 voraussichtlich benötigt bzw. bestellt wird, bis zum 15. Dezember 2020 an uns zu melden.
Am 04.11.2020 wurde in der Sondervertreterversammlung eine neue Honorarverteilung verabschiedet. Diese möchten wir Ihnen genauer erläutern.
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Fluzone® High-Dose Quadrivalent ist der in den USA zugelassene hochdosierte Influenzaimpfstoff der Firma Sanofi-Aventis für die Impfung von Erwachsenen ab 65 Jahren. Er soll aufgrund des begrenzten Kontingents für die Impfung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen verwendet werden.
Ärzte müssen bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab dem 1. November auf dem Arzneimittelrezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass der Patient einen Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung erhalten hat (18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).
Bis Mitte Dezember werden danach Impfstoffdosen ausgeliefert – auch 1er Packungen anforderbar – Abfrage zum voraussichtlichen Bedarf für die nächste Impfsaison startet Ende November.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat heute, am 5. November, sein neues Informationsportal für Gesundheits-Apps online gestellt. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet Ihnen zunächst im Testbetrieb die Möglichkeit, sich über sämtliche in App-Stores gehostete Gesundheits-Apps zu informieren. In einer zweiten Ausbaustufe wird das Zi-Portal auch für Patientinnen und Patienten geöffnet.
Arztbriefe, Befunde oder AU-Bescheinigungen so einfach versenden wie eine E-Mail an die Freundin oder den Freund: Mit einem Dienst für sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM) geht das.
Die Sonderregelungen für veranlasste Leistungen bedeuten Erleichterungen für Praxen und Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, fast alle der bekannten Sonderregelungen aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens am 2. November bundesweit wieder zu aktivieren.
Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen können ab dem 2. November wieder mehr telefonische Konsultationen berechnet werden. Hierzu werden die bereits im Quartal 2/2020 eingeführten Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 bis zum 31.12.2020 reaktiviert.
Vertragsärzte verwenden für die Beauftragung einer SARS-CoV-2-Testung für symptomatische Patient das Muster 10C. Für die Veranlassung von Tests, die im Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach der neuen Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen, wird das Formular OEGD verwendet.
Mit einer weiteren Änderung der Eindämmungsverordnung führt der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ab Montag, 02.11.2020, auch die Maskenpflicht bei Gesundheitsbehandlungen ein. Zielsetzung der Regelungsänderung ist es, einen umfassenden Schutz von Patientinnen und Patienten und Personal zu gewährleisten.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März beschlossen, die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das 1. bis 3. Quartal 2020 auszusetzen.
Ärzte müssen ab dem 1. November auf dem Arzneimittelrezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass der Patient einen Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung erhalten hat.
Es wurde nunmehr zwischen Kassen und KVH (auch die Regelung zwischen Kassen und Apotheken wurden angepasst) klargestellt, dass bei den Grippeimpfstoffen auch 1er-Packung (1x1, 10x1 oder auch 100x1) zulasten der Rezeptprüfstelle Duderstadt angefordert werden dürfen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise.
Das Öffnen des Informationsschreibens für die Leistungsbudgets führte bei einigen von Ihnen sicherlich zu einem großen Schrecken. Das Leistungsbudget (LB) für das Quartal 4/2020 ist plötzlich viel kleiner als im Vorjahresquartal (VJQ). Dies mag auf den ersten Blick erst einmal zu großen Unmut und existenziellen Sorgen führen. Diese Befürchtungen sind jedoch unbegründet. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher mögliche Gründe für das auf den ersten Blick viel zu klein erscheinende LB erläutern.
Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn psychische Erkrankungen beziehungsweise bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen.
Ab 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn psychische Erkrankungen beziehungsweise bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass ab Montag, 19. Oktober, wieder bundesweit die Möglichkeit besteht, eine Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese festzustellen.
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung eingeführt (§§ 33a und 139e SGB V).
Ab sofort finden Sie relevante Informationen unseres Newsletters noch einfacher: Wahlen Sie einfach Ihre Fachgruppe aus und Sie bekommen die für Sie individuell wichtigen Änderungen.
Der Fachdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ermöglicht innerhalb der TI eine sichere digitale Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel eArztbrief und eAU.
Bereits im Juli 2020 hat der GBA beschlossen, dass Ärzte „künftig“ in Videosprechstunden bei ihren Patienten Arbeitsunfähigkeit feststellen und bescheinigen können. Dieser Beschluss ist jetzt in Kraft gesetzt, lediglich die Vergütung für die Zusendung der AU-Bescheinigung nach der Videosprechstunde wird noch beraten.
Expertinnen und Experten des Infektiologie-Beratungsnetzwerk STAKOB schulen, beraten und unterstützen. Sie geben Erfahrungen aus der ersten Welle des Infektionsgeschehens weiter und informieren, wie sich Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, in Arztpraxen wie auch im ÖGD effektiv auf eine mögliche zweite Welle vorbereiten können.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV (CoC) hat die Broschüre das Werk „Pandemieplanung in der Arztpraxis. Eine Anleitung zum Umgang mit Corona“ herausgeben.
Zurzeit ist das KVH-Online-Portal nicht zu erreichen.
Beide Formulare können ab sofort über das Fax-Formular bezogen werden. Die Bestelloption über den Webshop ist noch bis 11.10.2020 möglich, anschließend ist nur noch ein Bezug über den Paul-Albrechts-Verlag möglich.
Integrative Medizin – Medizin mit Zukunft: Fallseminar Reizdarmsyndrom.Veranstaltung durch Dr. med. Andreas Fucke am Mittwoch, 4. November 2020, 15:00 bis 18:00 Uhr, in der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg.
Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten werden ab 1. Oktober extra vergütet. Ärzte erhalten dann zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale acht Euro je Abstrich. Neu ist zudem ein Zuschlag. Darauf hat sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt.
In diesen Tagen werden bundesweit alle MVZ und gleichgestellte Einrichtungen angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen, die im Kalenderjahr 2019 über ein vollständiges Geschäftsjahr verfügen. Die Erhebung wird im Online-Verfahren durchgeführt. Mit dem Anschreiben des Zi erhalten die MVZ ihre jeweiligen Zugangsdaten.
Nachfolgende Formulare dürfen ab dem 4. Quartal 2020 nicht mehr verwendet werden. Bitte bestellen Sie daher rechtzeitig Ihren Bedarf über den Paul Albrechts Verlag. Die neuen Formulare werden zum 1. Oktober auch in der Praxisverwaltungssoftware hinterlegt sein und können dann auch über die Blankoformularbedruckung ausgedruckt werden.
Ab heute ist das Online-Portal für die Abgabe der Abrechnung des Quartals 3/2020 freigeschaltet.
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Ab 1. Oktober 2020 müssen Untersuchungen im Rahmen der organisierten Programme zur Darmkrebsfrüherkennung und zum Zervixkarzinom elektronisch dokumentiert werden.
Auf dem Formular 12 wurden die Felder zur Verordnung von pflegerischen Leistungen zur Wundversorgung umstrukturiert. Zukünftig ist zudem die „Wundart“ anzugeben und es erfolgt nunmehr eine Differenzierung zwischen akuter und chronischer Wunde. Auch ist eine neue Leistung „Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung“ hinzugekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2020 beschlossen.
Mit dem Update auf den eHealth-Konnektor sowie den passenden Modulen in der Praxissoftware erhalten Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Praxen. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendigen Komponenten aktiviert haben.
Ab 1. Oktober 2020 können Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie für die Verordnung von Soziotherapie die Gebührenordnungspositionen (GOP) 30810 und 30811 (Erst- und Folgeverordnung) abrechnen.
Praxen, die eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI-Störung (27. Mai bis 15. Juni 2020) bekommen haben, bekommen diese laut Mitteilung der KBV von der Gematik erstattet.
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Die gematik hat den ersten E-Health-Konnektor für den bundesweiten Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Damit ist der Weg frei für medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz (NFDM) und E-Medikationsplan (eMP).
Zum 01.07.2020 wurde die Qualitätssicherungsvereinbarung IVM angepasst.
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Die KV bietet eine zweitägige Moderatorenschulung für Ärztinnen und Ärzte an, die einen Qualitätszirkel gründen oder leiten wollen.
Befristete Sonderregelung für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) in Ausbildung tritt in Kraft. Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ärzte) haben sich aufgrund der Corona-Pandemie auf eine befristete Sonderregelung für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) in Ausbildung verständigt.
Der Bundesausschuss hat die aktualisierte Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen Pertussis in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Danach sollen alle schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Trimenons gegen Pertussis geimpft werden – unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussis- Impfung und in jeder Schwangerschaft.
Das neue Formular Muster 10 C ist nun zur Abrechnung aller Corona-Tests (mit Ausnahme der vom ÖGD-veranlassten Tests) zu verwenden.
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Der GBA hat beschlossen, dass Ärzte künftig auch in Videosprechstunden bei ihren Patienten Arbeitsunfähigkeit feststellen und bescheinigen können.
Die Störung des Versichertenstammdatendienstes ist behoben.
Die Systemische Therapie (ST) ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Fokus auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen liegt. Dabei werden zusätzlich zu einem oder mehreren Patienten weitere Mitglieder des für Patienten bedeutsamen sozialen Systems einbezogen. Die Therapie fokussiert auf die Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie oder des Systems und deren weitere soziale Umwelt.
Mit dem Start des Programms zur organisierten Krebsfrüherkennung des Zervixkarzinoms am 1. Januar 2020 wurde auch das Muster 39 (Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom) neu gefasst, um neben der Zytologie auch den Auftrag für den Ko-Test abbilden zu können.
Ab 1. April müssen Ärzte und Psychotherapeuten ein neues Formular verwenden, wenn sie eine medizinische Reha verordnen.
Zum 01.07.2020 ändern sich das Muster 4 und die PTV-Formulare per Stichtagsregelung.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird die Erstattung von Versandkosten zum 01.07.20 neu geregelt. Elektronische Arztbriefe werden dann stärker gefördert. Zusätzlich zur Vergütung für den Versand (GOP 86900 / 28 Cent) und Empfang (GOP 86901 / 27 Cent) wird dann eine Strukturförderpauschale in Höhe von 11 Cent (GOP 01660 EBM) je eArztbrief extrabudgetär vergütet.
Für Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten bzw. Immunsuppression (s.u.) bzw. von Patienten mit anatomischen und fremdkörperassoziierten Risiken für Pneumokokken-Meningitis wie z.B. Liquorfistel oder Cochlea-Implantat gilt also (wieder) die Empfehlung zur sequentiellen Impfung mit Prevenar 13, gefolgt von Pneumovax 23 nach 6 – 12 Monaten.
Am 30. Juni enden fast alle Sonderregelungen für veranlasste Leistungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit 9. März gelten.
Wir möchten Sie über Neuerungen bei der häuslichen Krankenpflege informieren, die der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) am 18. Juni beschlossen hat.
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie haben sich die Hamburger Krankenkassen/-verbände und die KV Hamburg auf die Verlängerung folgender Ausnahmeregelung zur Durchführung vertraglich vereinbarter DMP-Schulungen per Videosprechstunde befristet bis zum 30.09.2020 unter folgenden Voraussetzungen verständigt:
Angesichts der Coronavirus-Krise hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) im März entschieden, viele Qualitätssicherungs-Maßnahmen vorübergehend aussetzen.
Zum 01.07.2020 ändern sich das Muster 4 und die PTV-Formulare per Stichtagsregelung.
Die gematik hat als Betreiberin der Telematikinfrastruktur (TI) mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung und zur Erstattung der Kosten abgestimmt, die in den Praxen anfallen.
Um Folgeschädigungen der Füße zu verhindern, kann ab 1. Juli 2020 eine Podologie auch für Patientinnen und Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms verordnet werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat uns darüber informiert, dass einige Praxen nicht bestelltes Schutzmaterial geliefert bekommen und entsprechende Rechnungen erhalten haben.
Die Auswertung ergab, dass Schmerz die mit Abstand am häufigsten genannte Symptomatik ist, bei der Cannabis eingesetzt wird (69%). Weiter wurden Spastik, Anorexie/Wasting, Übelkeit/Erbrechen, Depressionen, ADHS, Appetitmangel/Inappetenz, entzündliche Darmerkrankungen, Tic-Störungen/ Tourette-Syndrom und Epilepsie genannt. Letzteres bei ca. 1% der Fälle.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Richtlinien zur Förderung der Weiterbildung (Allgemeinmedizin und fachärztliche Weiterbildung) wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2020 aktualisiert.
mmer noch sind ca. 45.000 Konnektoren von der Störung betroffen. Die gematik geht momentan nicht davon aus, dass alle Konnektoren bis zum Monatsende wieder online sein werden.
Im Telegramm 67 vom 11.05.2020 informierte der Vorstand bereits über die aktuellen Regelungen zum Corona Rettungsschirm. Die Umsetzung dieser Regelungen innerhalb der MGV ist im aktuellen Nachtrag zum Verteilungsmaßstab (VM) für die Quartale 1/2020 und 2/2020 festgelegt.
Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in Hamburg haben die Hamburger Kinderärzte mit einem gemeinsamen Schreiben über die Wirtschaftlichkeit der aktuell auf dem Markt verfügbaren Somatropin Präparate informiert.
ie KVH hat die Abschlagszahlungen für Mai pünktlich angewiesen.
Eine Störung in der Telematikinfrastruktur behindert massiv den Praxisbetrieb von Ärzten und Psychotherapeuten.
Mit dem PraxisBarometer Digitalisierung 2020 startet die KBV bereits zum dritten Mal eine Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen.
Die letzte Runde der Netzwerktreffen soll - unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln - bis Mitte Juli 2020 stattfinden.
Das Malteserstift St. Maximilian Kolbe (Krieterstraße 7, 21109 Hamburg) hat bei der KVH einen Antrag auf Kooperationsvereinbarung gemäß §119b SGB V eingereicht.
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie haben sich die Hamburger Krankenkassen/-verbände und die KV Hamburg auf folgende Ausnahmeregelung verständigt:
Ab 15. Mai kann auch die von der Stiko empfohlene zweite MMR Impfung bei berufsbedingter Indikation zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden (89301V/erste Impfung und 89301W/zweite Impfung). Bei zusätzlicher berufsbedingter Indikation zur Varizellen Impfung kann alternativ auch die zweite MMRV Impfungen abgerechnet werden (89401V bzw. 89401W).
Um die sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Anlage 11 BMV-Ä) während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, wird zeitlich befristet eine neue Leistung in den EBM für die Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen.
Die AOK Rheinland/Hamburg verzichtet ab dem 30.4.2020 auf das für Ergotherapie und einige physiotherapeutische Behandlungen geforderte Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Dieses Verfahren wird jetzt nur noch von der HEK und wenigen BKK durchgeführt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Apotheken dürfen jetzt auch vorrätige wirkstoffgleiche Arzneimittel abgeben, wenn die gemäß den Vorgaben abzugebenden Arzneimittel (z.B. Rabattarzneimittel) nicht verfügbar sind. Nach (telefonischer) Rücksprache mit dem Arzt kann auch ein pharmakologisch vergleichbarer Wirkstoff (aut simile) abgegeben werden. Die notwendige Dokumentation wird in der Apotheke auf dem Rezept vermerkt – ein neues Rezept muss in diesen Fällen nicht ausgestellt werden (dies gilt auch bei gesetztem aut idem Kreuz).
Höhere Stundenkontingente für Bezugspersonen, mehr Testverfahren, neue Zusatzziffern und Formulare.
Der Transport eines COVID- Patienten oder Patienten mit begründetem Verdacht auf eine COVID 19- Infektion muss als Krankentransport verordnet werden, da nur der Krankentransport die Möglichkeit der anschließenden Desinfektion hat.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. April 2020 die Einführung einer neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 33100 zur Nerven- und Muskelsonographie beschlossen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsentveranstaltungen ist nicht möglich.
Zum 1. Januar 2020 wurde in der Onkologie-Vereinbarung der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ ersetzt und eine entsprechende Definition in § 4 der Onkologie-Vereinbarung aufgenommen. Aufgrund zahlreicher Rückfragen zur Auslegung der Definition konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun eine textliche Änderung der Onkologie-Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband erreichen.
Heilmittel wie Krankengymnastik oder Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie können auch per Video von Therapeuten durchgeführt werden.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Möglichkeiten zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon während der Corona-Pandemie werden für alle Fachgruppen ausgeweitet.
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Die Abrechnung und Vergütung erfolgt mit Symbolnummern.
Voraussichtlich ab 03.04.2020 sind aus Japan eingeführte Impfstoffdosen von Pneumovax 23 mit japanischer Beschriftung im Handel verfügbar.
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie und des dadurch eingeschränkten Praxis- und Krankenhausbetriebes hat Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine vorübergehende Ausnahmeregelung für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass auch bei einer Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für die U6, U7, U7a, U8 und U9 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 der Kinder-Richtlinie die Früherkennungsuntersuchungen des Abschnitts 1.7.1 EBM erbracht und abgerechnet werden können.
Aufgrund der bestehenden Lieferschwierigkeiten von Propofolhaltigen Arzneimitteln kommt es zu Versorgungsengpässen im niedergelassenen Bereich. Der Verband der Ersatzkassen in Hamburg hat uns im Namen der GKV informiert, dass aufgrund des Lieferengpasses ausnahmsweise - abweichend von den Regelungen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung - preisgünstige alternative Präparate als Einzelimport gemäß § 73 Absatz 3 AMG bezogen werden können.
Die Hamburger Krankenkassen/-verbände und die KV Hamburg haben den DMP-Vertrag Asthma/COPD mit Wirkung ab 1.4.2019 überarbeitet. Notwendig war diese Vertragsanpassung aufgrund der zum 1.4.2018 in Kraft getretenen umfassend geänderten Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 27.03.2020 eine Ausnahmeregelung in die DMP- Anforderungen-Richtlinie aufgenommen.
Bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs gibt es ab 1. April eine Neuerung.
Angesichts des Infektionsrisikos durch das Coronavirus wird das Mammographie-Screening vorübergehend ausgesetzt.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
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Patienten, die aktuell nur verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Rezepte - soweit möglich - telefonisch bei Ihrer Arztpraxis zu bestellen und von einem Besuch in der Arztpraxis abzusehen.Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einer Verminderung von nicht unbedingt notwendigen Kontakten insbesondere zu gefährdeten Berufsgruppen - und dazu gehören eben auch Ärzte und Apotheker - beizutragen. Die Arztpraxen faxen die Rezepte dann an die vom Patienten benannte (Stamm-)Apotheke).
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Die Veränderungen betreffen die Schaffung weiterer Voraussetzungen für die Einführung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen in der vertragsärztlichen Versorgung zum 1. Juli 2020. Der EBM muss hierzu noch angepasst werden.
Kunden von T-Systems erhalten in der zweiten Jahreshälfte einen neuen Konnektor.
er weit verbreitete Konnektor „KoCoBox Med+“ in der Version 1.3.4:2.0.0 besitzt seit Jahresbeginn keine Zulassung mehr.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Ab 1. April müssen Ärzte und Psychotherapeuten ein neues Formular verwenden, wenn sie eine medizinische Reha verordnen.
Der Vorstand hat ein neues Telegramm veröffentlicht.
Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt ab 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Damit will die Bundesregierung die Impfquote erhöhen und mittelfristig eine Elimination der Masern in Deutschland erreichen.
Ende September 2019 startete die KV Hamburg eine große Befragung ihrer Mitglieder. Wir wollten wissen: Wie beurteilen die Mitglieder ihre KV?
Der zweite Band der Gesamtdarstellung zur Geschichte der KV Hamburg behandelt den Zeitraum von der Mitte der 1960er Jahre bis zur Gegenwart.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet worden, ihre Sprechstunden, ihre offenen Sprechstunden sowie die Angaben zur Barrierefreiheit des jeweiligen Praxisstandortes der KV zu übermitteln.
Mit dem Start des Programms zur organisierten Krebsfrüherkennung des Zervixkarzinoms am 1. Januar 2020 wurde auch das Muster 39 (Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom) neu gefasst, um neben der Zytologie auch den Auftrag für den Ko-Test abbilden zu können.
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf dieses Problem hinweisen.
In der Richtlinie wird klargestellt, dass chronische und schwer heilende Wunden vorrangig in der Häuslichkeit versorgt werden und eine Versorgung außerhalb der Häuslichkeit nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann, zum Beispiel aus Hygienegründen; ebenfalls, dass Pflegedienste an die ärztlich verordneten beziehungsweise von der Krankenkasse genehmigten Leistungen der häuslichen Krankenpflege gebunden sind und dass Pflegedienste die ärztliche Praxis bei Veränderungen der häuslichen Pflegesituation oder nach ärztlicher Aufforderung informieren müssen.
Aktuell informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung über das Vorgehen, wenn ein Patient aufgrund des Rückrufes des Emerade®-Pen („Rote Hand-Brief" vom 20.02.2020) eine sogenannte „Ersatzverordnung“ benötigt.
Zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen dürfen Ärzte ab sofort Hilfsmittel mit einem Sicherheitsmechanismus verordnen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (QBA-RL) neu gefasst.
Die Umfrage wird von dem Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt durchgeführt. Ziel ist es, die wahrgenommenen Ressourcen und Herausforderungen während der Psychotherapie zu erfassen.
er Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR-RL) und Kernspintomographie (QBK-RL) neu gefasst.
Zum 01.04.2020 ändert sich das Muster 61 per Stichtagsregelung. Ab dem 01.04.2020 muss ausschließlich das neue Formular eingesetzt werden. Die bisherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden
Zum 1. Januar 2020 wurde in der Onkologie-Vereinbarung der Begriff „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ ersetzt.
In der Praxisinfo weist die KBV auf das aktualisierte Zweitmeinungsverfahren hin.
Laut Gesetz können Vertragsärzte ab 1. März 2020 für Versicherte, die eine kontinuierliche Arzneimittelversorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, Wiederholungsverordnungen ausstellen. Nach der Erstabgabe soll eine bis zu dreimalige Wiederholungsabgabe erlaubt sein. Das Wiederholungsrezept ist 1 Jahr gültig und darf in diesem Zeitraum beliefert und abgerechnet werden.
Die Sprechstundenzeiten können zurzeit noch nicht im Online-Portal eingegeben werden.
Im Mittelpunkt der Anpassung der Wirkstoffvereinbarung stand für dieses Jahr eine Erhöhung der Biosimilaranteile in den jeweiligen Zielen (z.B. Epo’s, Gn-RH- Analoga, TNF alpha Blocker). Die Forderung der Kassen nach Anhebung der Zielquoten in diesem Bereich konnte auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden. Neu hinzugekommen ist ein Biosimilarziel für die monoklonalen Antikörper Rituximab und Trastuzumab.
Wir möchten Sie herzlich einladen zum 9. Tag der Weiterbildung Allgemeinmedizin Hamburg.
Berufsbedingte Impfungen und berufsbedingte Reiseimpfungen - Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft.
Die Aussetzung zum 01. Januar 2020 betrifft sowohl das bereits laufende Programm zur Früherkennung von Darmkrebs als auch das zum 01.01.2020 startende Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Ab sofort sind die Mitarbeiter der Terminservicestelle persönlich montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen.
Zum Start des organisierten Programms für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wurden HPV-Tests nach den GOPen 01763 und 01767 in den EBM aufgenommen.
Die Veranstaltung richtet sich an Ärzte, die sich für die Integrative Medizin interessieren. Ein großes Anliegen ist es darzustellen, dass die Integrative Medizin von Ärzten ausgeübt wird, welche die klassische Medizin gelernt haben und beherrschen, die jedoch zusätzlich auch eine andere Therapieform erlernt haben und praktizieren.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie wird zum 1. Januar 2020 geändert (QS-Vereinbarung nach § 135 Absatz 2 SGB V).
Am 01.07.2019 ist der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen dem GKV- Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband in Kraft getreten. Dieser Vertrag regelt für alle Apotheken bundesweit, welche Anforderungen bei der Wahl/dem Austausch eines preisgünstigen Arzneimittels zu beachten sind. Der neue Rahmenvertrag enthält umfangreiche Änderungen, die bereits in der ersten Woche nach Inkrafttreten zu zahlreichen Nachfragen und Rezeptänderungswünschen in den Arztpraxen geführt haben.