
Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation "Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenose"
Zum 01.10.2025 wurde die GBA-Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt "Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenose"
Wenn ein Patient ein "Eingriff bei einer Karotisstenose" (Verengung der Halsschlagader), eine geplante Revaskularisation (z.B. Operation) empfohlen wird, kann er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen.
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| Name | Telefon | |
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