
Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation
„Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators“
Zum 27.07.2022 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt „Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen“.
Wenn einer Patientin oder einem Patienten die „Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators“ empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen.
Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u.g. Telefonnummern gern weiter.
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail
Monika Marks 040/ 22 802 – 603 monika.marks@kvhh.de
Lucas Rathke 040/ 22 802 – 358 lucas.rathke@kvhh.de
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: