
Basisseminar Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach §6 MPBetreibV
Zielgruppe: Ärzte, Psychotherapeuten und Praxispersonal
Punkte: 12
Inhalt
Laut § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 01. Januar 2017 in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Dies betrifft Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Dieser berät die Praxisleitung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften (Medizinproduktegesetz, Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung) und ist Ansprechpartner für Behörden. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel das Führen der Pflichtdokumentationen, die Durchführung von internen Schulungen, die Überwachung von Rückrufen von Medizinprodukten sowie die Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit diesen.
In diesem ganztägigen Seminar lernen die Teilnehmer
- alle relevanten gesetzlichen Grundlagen kennen.
- Was sind Medizinprodukte, welche Einstufungen gibt es, welche Medizinprodukte sind in meiner Praxis/ MVZ/ Klinik vorhanden?
- Welche Aufgaben hat der/ die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit?
- Welche Dokumentations- und Meldepflichten bestehen?
Wir beraten Sie gerne
Name | Telefon |
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Michael Bauer | 040 / 22 802 - 388 |
Laura Goldmann | 040 / 22 802 - 574 |
Sabrina Pfeifer | 040 / 22 802 - 858 |
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