
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Maren Hartmann 040 / 22 802 - 648 maren.hartmann@kvhh.de Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Hinweis zur Genehmigung
- QS-Vereinbarung für Telemonitoring Zentren noch offen
Fachärzte für Kardiologie, die die neuen TMZ-Leistungen abrechnen möchten, benötigen neben einer Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) Telemonitoring bei Herzinsuffizienz außerdem eine Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle.
Da die Verhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz noch andauern, kann eine Genehmigung hierfür derzeit noch nicht erteilt werden.
Die TMZ-Leistungen können jedoch durch Fachärzte für Kardiologie, die bereits über die Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle verfügen, übergangsweise ohne weitere Genehmigung abgerechnet werden.
Sobald die Details zur QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz feststehen, werden wir Sie informieren.
- Antragsformular
- Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für
Innere Medizin und Kardiologie
Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie
- EBM Kapitel / GOP
13583, 13584, 13585. 13586, 13587, 40910
- Fachliche Anforderung
Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Rhythmusimplantat-Kontrolle
- Apparative Anforderungen
Alle verwendeten kardialen Aggregate und externe Messgeräte und das Zubehör dieser Geräte müssen alle Voraussetzungen nach § 5 Abs. (2) und (3) dieser Vereinbarung erfüllen.
- zusätzliche Anforderungen
Alle Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffiziens sind patientenbezogen durch das TMZ zu dokumentieren.
Die Pflicht zur Erstellung einer Jahresstatiszik beginnt ab dem 1. Januar 2023.