
Komplexversorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Ansprechpartner Sekundär
Name Telefon E-Mail Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de - Antragsberechtigt
- Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und – psychotherapie
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Nervenheilkunde oder Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit mindestens zweijähriger Erfahrung in der Behandlung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen (insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Psychologischer Psychotherapeut mit der fachlichen Befähigung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Fachpsychotherapeut für Kinder- und Jugendliche
- EBM Kapitel / GOP
GOP Leistung Hinweis Bewertung (Punkte) 37600 Eingangssprechstunde max. 6-mal im Krankheitsfall, davon 3-mal auch nur mit Bezugspersonen möglich 236 je 15 Min. 37610 Differentialdiagnostische Abklärung max. 6-mal im Krankheitsfall, davon 3-mal auch nur mit Bezugspersonen möglich 231 je 15 Min. 37620 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans 1-mal im Krankheitsfall 448 / 627 bei mind. 5 Teammitgliedern 37625 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder -psychotherapeuten 1-mal im Behandlungsfall 450 / 630 bei mind. 5 Teammitgliedern
37626 Zuschlag zur GOP 37625 für Leistungen bei Überleitung in die Erwachsenenversorgung 1-mal im Krankheitsfall, 2-mal mit med. Begründung 232 37630 Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person 1-mal im Behandlungsfall 577 /808 bei mind. 5 Teammitgliedern 37635 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person max. 5-mal im Behandlungsfall 166 37650 Fallbesprechung max. 8-mal im Behandlungsfall 128 je 10 Min. 37651 Zuschlag zur GOP 37650 bei nichtärztlichen / nichtpsychotherapeutischen Teilnehmern, die nach der KJ-KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt sind max. 8-mal im Behandlungsfall 128 je 10 Min. 37655 Teilnahme an einer Hilfekonferenz max. 8-mal im Krankheitsfall 128 je 10 Min. 37656 Zuschlag zur GOP 37655 bei nichtärztlichen / nichtpsychotherapeutischen Teilnehmern, die nach der KJ-KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt sind max. 8-mal im Krankheitsfall 128 je 10 Min. Hinweise zur Abrechnung:
Nur Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die zur Teilnahme an der psychiatrischen Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie berechtigt sind und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erklärt haben, dürfen die Leistungen abrechnen – mit Ausnahme der GOP 37650: Die GOP für Fallbesprechungen dürfen auch Vertragsärzte und -psycho-therapeuten abrechnen, die nicht an der Komplexversorgung teilnehmen.
Die GOP 37620, 37625, 37630, 37635, 37651 und 37656 können ausschließlich durch den Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeuten abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 37610 und 37620 ist, dass der Patient in dem aktuellen Quartal oder dem Quartal davor in der Eingangssprechstunde war und dafür die GOP 37600 berechnet wurde.
Die GOP 37650 und 37655 können auch berechnet werden, wenn die Fall- beziehungsweise Hilfekonferenz telefonisch oder per Video stattfindet. Der Arzt oder Psychotherapeut, der eine Videofallkonferenz initiiert, kann zusätzlich den Technikzuschlag für Videosprechstunden (GOP 01450) abrechnen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Fachliche Anforderungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Versorgung ist die Erklärung gegenüber der KV Hamburg, dass die Anforderungen nach der KJ-KSVPsych-Richtlinie umgesetzt werden und dass der Veröffentlichung der Kontaktangaben sowie der Erreichbarkeiten zugestimmt wird.
- zusätzliche Anforderungen
Das Zentrale Team
- Für die Versorgung nach dieser Richtlinie wirken mindestens zwei zur vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer und eine nichtärztliche koordinierende Person in einem Zentralen Team zusammen. Mindestens eine Leistungserbringerin oder ein Leistungserbringer des Zentralen Teams muss die Bezugsfunktion übernehmen.
- Das Zentrale Team muss mindestens 4 Tage pro Woche jeweils mindestens 50 Minuten telefonisch erreibar sein.
- Rechtlicher Hintergrund
Praxisinfo Spezial Komplexversorgung Kinder und Jugendliche
Ambulante Komplexversorgung von schwer psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen