
Kardioversion
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040/ 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040/ 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular AOK Rheinland/Hamburg
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
Die Teilnahme für Versicherte können Sie unter :
anfordernversorgungsinnovationen@rh.aok.de
anfordern
- Antragsformular BKK-LV NW
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
- Antragsformular BARMER
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- das Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie
Fachärzte für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie
- EBM Kapitel / GOP
BKK-LV NW: 93325, 93326
BARMER: 93330, 93331
AOK Rheinland/Hamburg 93335, 93336, 93337
- Fachliche Anforderung
- Nachweis über die kontinuierliche Fortbildung der kardiologischen Qualifikation, d. h. Fortbildungen mit jährlich 30 CME-Punkten
- Eine jährliche interne und/oder externe Schulung des medizinischen Fachpersonals im Bereich Notfalltraining/Rettungsmedizin.
- Apparative Anforderung
- Die verwendete apparative Ausstattung ist je Betriebstätte anhand einer Gewährleistungserklärung (Gerätenachweis) für das jeweilig eingesetzte Ultraschallsystem nachzuweisen.
- Der Gerätenachweis ist von der betreuenden Hersteller-Vertreiberfirma des genutzten Ultraschallgerätes auszufüllen.
- Apparative Voraussetzungen zum Anlegen einer passageren Schrittmachersonde
- Apparative Voraussetzungen zum Anlegen eines Langzeit-EKGs
- Organisatorische Anforderungen
Nachweis der Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus (Intensivstation mit Anästhesie-Abteilung) in räumlicher Nähe (erreichbar in max. 15 Min.)
- Personelle Anforderungen
Im Reanimationstraining geschultes Personal für den Einsatz im Überwachungsraum
- Räumliche Anforderungen
Überwachungsraum mit EKG-Monitor für eine kontinuierliche Rhythmusüberwachung biszu 4 Stunden nach der Kardioversion
- eine Vorrichtung zur Sauerstoffgabe über einen längeren Zeitraum,
- die Überwachung der Sauerstoffsättigung mittels Pulsoxymetrie,
- Blutdrucküberwachung
- Erforderliche Abrechnungsgenehmigung
- Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung echokardiografischer Untersuchungen
- Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-EKG-Untersuchungen