
Qualitätssicherung
Hepatitis C
- Ansprechpartner
- Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Gerda Nimsgern-Babendererde 040 / 22 802 - 895 gerda.nimsgern@kvhh.de Manuela Gottschlich 040 / 22 802 - 423 manuela.gottschlich@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de - Strukturüberprüfung
- Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen und Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung- Nachweis von jährlich 10 Fortbildungspunkten, die sich über einschlägige Fortbildungen im Bereich Infektiologie / Hepatologie beziehen.
- Zweimal jährliche Teilnahme an einem Qualitätszirkel mit dem Ziel des kontinuierlichen Austausches über die Inhalte dieses Vertrages, insbesondere über die Arzneimitteltherapie zur Behandlung der chronisch HCV-Infizierten.
ÜberprüfungAufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.
- Zweitmeinungsverfahren
Wird im Rahmen der Therapieplanung festgestellt, dass von den Empfehlungen entsprechend dieses Vertrages und der Arzneimittelrichtlinien abgewichen werden muss, erfolgt innerhalb von 14 Tagen die Einleitung eines Zweitmeinungsverfahrens. Der Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens ergibt sich aus Anlage 4 dieses Vertrages.