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04.05.2023 Corona / Sars-Cov-2

Videosprechstunde

Um die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu minimieren, können Videosprechstunden eine Alternative zum gewohnten Praxisbesuch sein. Was Ärzte und Psychotherapeuten für eine Videosprechstunde benötigen, wie die Abrechnung und Organisation erfolgt und was bei der Technik zu beachten ist, fasst unsere Themenseite für Sie zusammen.

So einfach geht´s:

  1. Registrierung bei einem KBV-zertifizierten Videodienstanbieter
  2. Anzeige bei der KV Hamburg
    Hinweis: Die Anzeige genügt. Sie müssen keine Bestätigung oder Genehmigung abwarten.

Regelungen zur Videosprechstunde in der Psychotherapie 

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz - sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.

Organisation der Videosprechstunde

Weiterführende Infos