
Nichtverschreibungspflichtige Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente – Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenkassen
Häufig erreichen uns Fragen zur Verordnungsfähigkeit in diesem Bereich. Deshalb haben wir hier einen kurzen Überblick zu diesem Thema zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt:
- Nicht - apothekenpflichtige Präparate sind nicht verordnungsfähig (auch nicht für Kinder!)
- Apothekenpflichtige (ap), aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und für Erwachsene nicht verordnungsfähig. Wenn diese Arzneimittel aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard anerkannt sind („OTC Liste“ - Anlage 1; Arzneimittelrichtlinie - www.g-ba.de - Richtlinien), können sie in diesen Fällen zulasten der Kassen verordnet werden.
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur im Rahmen ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung zulasten der Krankenkassen verordnet werden. Einschränkungen oder Verordnungsausschlüsse durch Regelungen der Arzneimittelrichtlinie (Anlage III; AM-RL) sind zusätzlich zu berücksichtigen. Zu den verschreibungspflichtigen Vitaminpräparaten gehören z.B. hochdosierte Vitamin D Präparate wie z.B. Dekristol 20000 Tropfen bzw. Weichkapseln oder Vigantol Öl 20000.
- Das Wirtschaftlichkeitsgebot „notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist zu beachten.
Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombination | Voraussetzungen für Verordnungsfähigkeit |
Wasserlösliche Vitamine (B-Vitamine wie z.B. B6 und B 12 und Vitamin C) |
|
Benfotiamin | s.o. |
Folsäure
Folsäure und Folinate auch bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms. |
|
Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen
|
|
Vitamin B6 (Pyridoxin)
Neu ab 15.4.2021 | Verordnungsfähig
|
Vitamin D als Monopräparat (wenn ausreichend Calcium über die Nahrung aufgenommen wird)
Leitlinie*: Bei einem hohen Sturz-und/oder Frakturrisiko und einer geringen Sonnenlichtexposition 800-1000IE Vitamin D3 täglich oral“
|
|
Calcium/Vitamin D als freie oder fixe Kombination
(mind. 300mg Calcium-Ion/Dosiereinheit)
Leitlinie*: 1000 mg Calcium Gesamtzufuhr täglich, Calcium-Supplemente nur, wenn Nahrungscalciumzufuhr zu gering“ |
|
Vitamin K (Monopräparat) |
|
Jodid |
|
Kaliumverbindungen (Monopräparate) |
|
Magnesiumverbindungen, oral |
|
Magnesiumverbindungen, parenteral |
|
Eisen II Verbindungen
Eisen i. v. (verschreibungspflichtig) nur bei ausgeprägten Eisenmangelzuständen, wenn eine orale Eisensubstitution nicht möglich ist |
|
Zinkverbindungen (Monopräparate) |
|
*S3 Leitlinie "Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Osteoporose“ www.awmf.org Leitlinien